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332/2001
Stand: 20.12.2001
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Bedeutung des Energieberichts des Bundeswirtschaftsministeriums darlegen

/Wirtschaft/Große Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die Bedeutung des Energieberichts des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie für ein Energiekonzept der Bundesregierung interessiert die CDU/CSU-Fraktion. In einer Großen Anfrage ( 14/7854) heißt es, der Energiebericht bestätige die von der Union wiederholt vorgetragene Kritik. Die Regierung habe offensichtlich kein einheitliches Konzept einer nachhaltigen Energiepolitik, das eine Balance zwischen den Zielen Wirtschaftlichkeit, Sozialverträglichkeit, Klimaschutz und Versorgungssicherheit herstelle und Perspektiven bis 2020 aufzeige. Entscheidend für die Zukunft des Energie- und Wirtschaftstandortes werde sein, so die Union, dass die ökonomischen und sozialen Kriterien neben den klimapolitischen wieder stärker Einzug in die deutsche Energiepolitik finden. Bei einem einseitigen Festhalten am Ziel der Minderung der Kohlendioxidemissionen um 40 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 entstünden volkswirtschaftliche Zusatzkosten von 500 Milliarden DM zu Lasten des Verbrauchers und des Wirtschaftsstandortes, so die Fraktion.

Die Regierung soll sagen, ob der Energiebericht ihre Auffassung wiedergibt, ob er als Grundlage für ein künftiges Energieprogramm dient und wann sie ein neues Energieforschungsprogramm vorlegen wird. Die Abgeordneten erkundigen sich, wie die Regierung die Rahmenbedingungen für den Energiestandort Deutschland verbessern will, wie sich ein nachhaltiger Energiemix im Jahr 2020 im Hinblick auf die eingesetzten Energieträger gestaltet und ob der schrittweise Ersatz der Kernenergie ab 2010 dazu führen wird, dass sich die Zusammensetzung der Energieträgerbasis in der Stromerzeugung ändert. Die Regierung soll überdies Auskunft geben, ob das Einsparziel von 40 Prozent Kohlendioxid gegenüber 1990 im Wiederspruch zu den Zielen der Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit steht, was die Regierung unternimmt, um den notwendigen "gesellschaftlichen Konsens über die Kosten" herzustellen und ob Deutschland angesichts des Kernenergieausstiegs seine Klimaschutzverpflichtungen einhalten kann. Darüber hinaus soll die Regierung mitteilen, ob die Nutzung von Kohle den Klimaschutz gefährdet, wie der Ausbau der Windkraft beurteilt wird und weshalb im Energiebericht die "absehbar erfolgreiche" Entwicklung alternativer Pkw-Antriebe außer Betracht gelassen wird. Schließlich soll die Regierung auch die Importabhängigkeit Deutschlands bewerten, zu dem von ihr befürworteten "nationalen Energiesockel" Stellung nehmen und über die Zukunft der Ökosteuer Auskunft erteilen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_332/06
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