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333/2001
Stand: 20.12.2001
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"Ein Prozent der Muslime in Deutschland ist islamistisch organisiert"

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Etwa ein Prozent der gegenwärtig in der Bundesrepublik lebenden 3,2 Millionen Muslime gehört islamistischen Organisationen an. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/7747) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 14/7510). Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz zufolge seien etwa 32.000 Personen in 209 islamistischen Organisationen fest eingebunden. Die Teilnehmerzahl an Veranstaltungen dieser Organisationen liege allerdings um ein Vielfaches höher. Zur Frage einer Definition von Extremismus im Zusammenhang mit Religion erklärt die Bundesregierung, religöser Extremismus instrumentalisiere die Religion. Im Falle des Islamismus geschehe dies mit dem Ziel einer Umbildung von Gesellschaft und Staat im Sinne einer "islamischen Ordnung". Das Konzept dieser islamischen Ordnung basiere danach auf dem bedingungslosen Vorrang der Religion und verneine damit bereits "im Ansatz" das Prinzip der Volkssouveränität. Damit stehe der Islamismus in einem grundsätzlichen Widerspruch zu den Grundlagen des modernen Verfassungsstaates.

Die Bundesregierung legt dar, der überwiegende Teil der in Deutschland lebenden Muslime sei einem gemäßigten traditionellen Islam zuzurechnen und verhalte sich gesetzestreu. Zur Frage der nach Zahlen unterschiedlichen Religionsgemeinschaften wird erklärt, statistische Angaben lägen nur zu Religionsgemeinschaften vor, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts Kirchensteuern erheben. Zu diesen gehörten die beiden großen chistlichen Kirchen sowie die jüdische Gemeinschaft in Deutschland. Auf Schätzungen beruhten dagegen die Angaben zu christlichen Freikirchen, ortodoxen Kirchen und anderen Gruppierungen mit christlichem Hintergrund. Geschätzt werde auch die Zahl der Muslime mit etwa 3,2 Millionen. Außerdem gebe es in Deutschland etwa 30.000 bis 40.000 Buddhisten, etwa 48.000 Hindus, 3.000 bis 5.000 Sikhs, 5.500 Baháis sowie 25.000 Yeziden. Die Zahl von Anhängern so genannter Sekten und Jugendreligionen wie etwa "New Age" oder "Esoterik" sei nicht bekannt und könne nicht annähernd eingeschätzt werden, so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_333/01
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