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216/2005
Stand: 14.10.2005
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"Vorläufige positive Bilanz" bei den Personal-Service-Agenturen

Wirtschaft und Arbeit/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die Personal-Service-Agenturen (PSA) haben nach Auffassung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit durchaus die Chance, ein erfolgreiches arbeitsmarktpolitisches Instrument zu werden. Sie unterlägen jedoch sowohl saisonalen als auch konjunkturellen Schwankungen, wie es im zehnten Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ( 15/6008) heißt.

Die PSA waren im Jahr 2003 als "besondere Form der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung" entstanden. Ende 2004 habe es 857 PSA mit insgesamt 36.009 Plätzen gegeben, von denen 27.497 besetzt gewesen seien. Die Diskrepanz zwischen den eingerichteten PSA-Plätzen und dem erreichten Besetzungsstand ist nach Darstellung der Regierung darauf zurückzuführen, dass auch der Leiharbeitsmarkt konjunkturabhängig sei. Die schwierige Arbeitsmarktlage schlage sich auch hier nieder. Bis Ende letzten Jahres hätten von den insgesamt 73.217 bei den PSA wieder ausgeschiedenen Personen 23.834 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. Die von der Leiharbeitsbranche befürchteten Verdrängungseffekte gegenüber der herkömmlichen Arbeitsnehmerüberlassung seien nicht eingetreten, da die PSA ein anderes Ziel verfolgten als reine Leiharbeitsunternehmen. Bei ihnen stehe nicht die rasche und flexible Lösung von Personalengpässen, sondern die endgültige Vermittlung der zunächst probeweise verliehenen PSA-Beschäftigten an den Entleiher oder einen anderen Arbeitgeber im Vordergrund. Zielgruppen der PSA seien Arbeitslose mit individuellen Vermittlungshemmnissen, die kurzfristig von den Agenturen für Arbeit weder in ein normales Beschäftigungsverhältnis noch zu einem üblichen Verleihunternehmen vermittelt werden könnten.

Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, gab es im Jahr 2004 im Jahresdurchschnitt 385.256 Leiharbeitnehmer. Im Jahr 2000 waren es noch 328.011 gewesen. Damit habe es seit Inkrafttreten des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Jahre 1972 noch nie so viele Leiharbeitnehmer gegeben. Der Höchststand sei im August 2004 mit 430.574 Leiharbeitnehmern erreicht worden. Beim Vergleich der Zahlen der Jahre 2000 und 2004 ergebe sich, dass die Zahl der männlichen Leiharbeitnehmer um 16 Prozent, die der weiblichen Leiharbeitnehmer aber um 24 Prozent zugenommen habe. Inzwischen, so die Regierung, ist jede dritte Leiharbeitskraft weiblich. Der Anteil der ausländischen Arbeitnehmer an allen Leiharbeitnehmern sei zwischen 2000 und 2004 von 18 auf 15 Prozent gesunken. Die kurzfristigen Verträge von bis zu drei Monaten Dauer würden immer noch überwiegen, so die Bundesregierung.

Wie es in dem Bericht ferner heißt, sind von 2000 bis 2004 insgesamt 39.269 Anträge auf die Erteilung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung bei den Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit eingegangen. Davon seien 14.254 Neuanträge und 25.015 Verlängerungsanträge gewesen. Die Bundesagentur für Arbeit habe 35.546 Antragstellern die Erlaubnis erteilt, nur in 446 Fällen habe sie versagt werden müssen. Die Gründe seien häufig Steuer- und Beitragsrückstände gewesen. Ende 2004 hätten 5.516 Arbeitnehmerverleiher eine unbefristete Erlaubnis gehabt, was einem Anteil von etwa 46 Prozent entspreche. Die Regierung sieht in der zunehmenden Zahl der unbefristeten Verleiherlaubnisse ein Zeichen für die steigende Kontinuität und Zuverlässigkeit der Verleiher im Bereich der legalen Arbeitnehmerüberlassung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_216/01
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