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Januar 01/2000
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ANTRAG DER KOALITION ÜBERWIESEN

Bodenschutz soll grenzüberschreitend vorangebracht werden

(um) Die Bundesregierung soll vom Parlament aufgefordert werden, der Bedeutung der Böden als Grundlage des Lebens von Menschen, Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen "angemessen" Rechnung zu tragen und die Verringerung oder Vermeidung der Bodendegradation als "dringende Aufgabe voranzubringen".

Dies sieht ein Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Stärkung des Schutzes der Böden (14/2567) vor. Der Bundestag hat die Initiative der Koalitionsfraktionen am 27. Januar an den Umweltausschuss überwiesen.

Die Fraktionen verweisen in ihrem Papier darauf, eine Reihe von supra- und internationaler Initiativen und Maßnahmen, die den Bodenschutz direkt oder indirekt betreffen, seien bereits ergriffen worden.

Ziel der internationalen und europäischen Bemühungen zum Schutz des Bodens müsse der nachhaltige Umgang mit allen Arten von Böden zur Erhaltung der vielfältigen natürlichen und nutzungsrelevanten Bodenfunktionen sein. Dabei seien die ökologischen Bodenfunktionen, insbesondere die Funktionen der Böden als Lebensraum für eine Vielzahl von Organismen, als den Bodennutzungsfunktionen mindestens gleichrangig zu behandeln. Die Bundesregierung soll deshalb zudem aufgefordert werden, Initiativen zur Weiterentwicklung der Bodenschutzpolitik "auf allen Ebenen" zu ergreifen und bestehende Initiativen aktiv und mit Nachdruck fortzusetzen.

Die geplanten Programme der Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD), des Verwaltungsrates des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) sowie die begonnenen Arbeiten zur Umsetzung der Wüstenkonvention seien darüber hinaus "weiterhin tatkräftig zu unterstützen".

Ein weiteres Anliegen von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen ist es, dass die Bundesregierung darauf hinwirkt, dass über Staatsgrenzen hinweg eine Vereinheitlichung des Verständnisses von Bodenbelastungen und Bodengefährdungen erfolgt sowie geeignete Lösungskonzepte erarbeitet werden, die zu einer "angemessenen Integration von Bodenschutzbelangen in alle Politikbereiche führen". Dabei seien national und international vorhandene organisatorische und personelle Strukturen zur Unterstützung der Verwirklichung dieser Ziele auszuschöpfen und die Forschungsanstrengungen über die Ursachen der Bodendegradation zu intensivieren.

Im Rahmen einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, so der Antrag weiter, seien Konzepte zum Schutz der Böden und zur Reduzierung des Flächenverbrauchs zu erarbeiten. Darüber hinaus soll die Regierung einmal pro Legislaturperiode, erstmals spätestens bis zur Sommerpause des Jahres 2003, einen Bericht über die erzielten Fortschritte im Bereich des Bodenschutzes dem Deutschen Bundestag vorlegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0001/0001033a
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