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März 02/2000
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AGRARAUSSCHUSS BILLIGTE GESETZENTWURF

Fischbestände auf hoher See auch langfristig erhalten

(lw) Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 23. Februar einstimmig einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/2421) angenommen, durch den das "Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und Bewirtschaftung von gebietsübergreifenden Fischbeständen und Beständen weit wandernder Fische" in deutsches Recht umgesetzt wird.

Im gebietsübergreifende Fischbestände und solche weit wandernder Fische langfristig zu erhalten und nachhaltig zu nutzen, hat die Konferenz der Vereinten Nationen 1995 in New York ein Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkýmmens der UNO vom Dezember 1982 beschlossen, heißt es in dem Entwurf. Da dieses Übereinkommen neben Bestimmungen zur Fischerei, für die ausschließlich die EU zuständig ist, auch Pflichten im Hinblick auf flankierende Kontrollen durch Flaggen­ und Hafenstaaten enthält, muss Deutschland das Abkommen nach Regierungsangaben ebenfalls ratifizieren.

Die Regierung erläutert, auf hoher See dürfe nicht uneingeschränkt Fischfang betrieben werden. Um bestimmte Fischgründe zu schützen, müssten wirksame Erhaltungs­ und Bewirtschaftungsmaßnahmen angewendet werden. Wichtige Aspekte der Übereinkunft seien eine bessere Fangdisziplin auf hoher See und die Vermeidung von Konflikten zwischen den am Fischfang beteiligten Staaten. So weit es dennoch zu Streitigkeiten kommen sollte, seien diese mit friedlichen Mitteln und gegebenenfalls im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens zu lösen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002036b
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