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März 02/2000
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BESCHLUSS DES FACHAUSSCHUSSES

Rechte von Behinderten stärken

(as) Das in Artikel 3 des Grundgesetzes festgehaltene Benachteiligungsverbot von Behinderten soll gesetzlich umgesetzt und damit ein wirksames Mittel gegen die Diskriminierung geschaffen werden. Dies fordert der Ausschuss für Arbeit und Soziales in einem von allen Fraktionen des Bundestages mitgetragenen Entschließungsantrag. Damit wurden Anträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/2237), der CDU/CSU (14/2234) und der PDS (14/827) zur Behindertenpolitik ersetzt. In dem Entschließungsantrag setzen sich die Abgeordneten dafür ein, die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des Lebens rechtlich zu sichern und sie im Alltag anzuwenden. Weiter heißt es, das Recht auf Rehabilitation müsse in einem Sozialgesetzbuch IX zusammengefasst und weiterentwickelt werden. Bürgernahe und gesteigerte Effizienz müsse dabei im Vordergrund stehen.

Die Parlamentarier plädieren außerdem dafür, die Beschäftigung von Behinderten zu fördern und ihre Arbeitsmarktchancen zu verbessern. Des Weiteren soll die Zusammenarbeit mit den Bundesländern bei der Förderung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen und der Schaffung von behindertengerechten Wohnungen und des städtischen Umfeldes verbessert werden. Schließlich wollen die Abgeordneten die Anerkennung der deutschen Gebärdensprache und wirksame Regelungen für ihre Gleichstellung erreichen, wie es in dem Beschluss des Ausschusses weiter heißt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002044b
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