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März 02/2000
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ANTRAG DER UNION

Ein "modernes Asyl­ und Ausländerrecht" gefordert

(in) Mit ihrem Antrag (14/2695) zu einem modernen europäischen Asyl­ und Ausländerrecht hat die CDU/CSU dazu aufgefordert, das Asyl­ und Ausländerrecht in Europa voranzutreiben. Abstimmung und Harmonisierung der rechtlichen Haltung der EU­Staaten gegenüber Asylsuchenden und Ausländern soll mit Blick auf eine einheitliche Rechtsprechung und Umsetzung vorangetrieben werden. Ein zentrales Zuwanderungsregister in Verbindung mit einer europäischen Warndatei soll das EU­weite automatisierte Identifikationssystem (EURODAC) ergänzen.

Im Einzelnen verlangen die Abgeordneten der Unionsfraktion, den Flüchtlingsbegriff unter Berücksichtigung der Genfer Flüchtlingskonvention einheitlich zu definieren und, soweit notwendig, die grundgesetzlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen.

Eine einheitliche Definition von ‚sicheren' Herkunftsländern und Drittstaaten sei vorzunehmen und darauf hinzuarbeiten, dass die in einem EU­Staat gefällten Einzelentscheidungen in allen anderen EU­Staaten zur Geltung kommen. Offen bleibt in dem Antrag, wie die von der CDU/CSU angesprochene "ausreichende" Sprachkenntnis als wesentliche Voraussetzung für die deutsche Staatsbürgerschaft im Rahmen einer EU­weiten Harmonisierung gestaltet werden soll.

Über Asylanträge aus sicheren Herkunfts­ und Drittländern solle nach Auffassung der Union bereits an den EU­Außengrenzen entschieden werden. Asylbewerber dürften im Fall der Ablehnung ihres Antrags keine Möglichkeit erhalten, in die EU einzureisen, um von dort aus Rechtsmittel einzulegen.

Für ein schnelles rechtsstaatliches Asylverfahren seien einheitliche Sachstandards festzulegen. Die Kompetenz der Entscheider soll durch Bestimmungen definiert, klare Festlegungen zu Möglichkeiten und Mitteln des Beweises oder der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen getroffen und Bestimmungen des Rechtsschutzes und der Kriterien zu Problemen der politischen Betätigung des Antragstellers während des Verfahrens geklärt werden.

Einheitlich müsse auch die Beendigung des Aufenthalts abgelehnter Asylbewerber geregelt werden, besonders hinsichtlich der kontrollierten freiwilligen Ausreise und der Abschiebung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002054c
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