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April 03/2000
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GROSSE MEHRHEIT IM RECHTSAUSSCHUSS

Tierschutz soll als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen werden

(re) Der Tierschutz soll nach dem Willen einer großen Mehrheit des Rechtsausschusses als Staatsziel Aufnahme in das Grundgesetz finden. Der in dessen Artikel 20a verankerte Schutzauftrag für die natürlichen Lebensgrundlagen soll deshalb um die Tiere erweitert werden, beschloss das Gremium am 15. März mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, F.D.P. und PDS.

Ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (14/282) fand damit in geänderter Fassung die Zustimmung der Ausschussmehrheit. Die CDU/CSU stimmte gegen die Initiative. Zur Änderung des Grundgesetzes ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates erforderlich.

Dem Beschluss des Rechtsausschusses zufolge soll die entsprechende Verfassungsbestimmung künftig lauten: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." Mit dieser Formulierung, so die Mehrheit, werde die Bedeutung des Tierschutzes auch im Vergleich zu anderen Verfassungsgütern verdeutlicht.

Sozialdemokraten, Bündnisgrüne und Liberale erläuterten in ihrem auf Ausschuss-ebene vorgelegten Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf, sie hätten bewusst auf eine konkretere Formulierung der neuen Bestimmung verzichtet. Damit solle dem Gesetzgeber Raum gelassen werden, die Vorschrift auszugestalten. Ermöglicht werde es somit, die Belange und den Schutz der Tiere deutlich zu machen und so einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen von Menschen und Tieren zu erreichen, argumentieren die Abgeordneten.

Die CDU/CSU hatte bereits frühzeitig verdeutlicht, sie lehne Initiativen, den Tierschutz als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen, ab. Ein solches Vorgehen sei für den Tierschutz wirkungslos und für die Verfassung schädlich.

Wer Fragen politischer Wertungen, und darum handele es sich auch beim Tierschutz, über den Weg des Staatsziels in das Grundgesetz aufnehme, mache aus einer politischen eine rechtliche Frage und entmachte damit das Parlament. Zudem führe der Vorstoß der anderen Fraktionen auch zu Rechtsunsicherheit, nicht zuletzt mit Blick auf die Grundlagenforschung und die pharmazeutische Industrie in Deutschland.

Der Rechtsausschuss votierte am 22. März außerdem dafür, Gesetzentwürfe der F.D.P. (14/207), der PDS (14/279) und des Bundesrates (14/758) zu diesem Thema für erledigt zu erklären.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0003/0003035a
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