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April 03/2000
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ANHÖRUNG ZUM STEUERSENKUNGSGESETZ

Steuerfreiheit für Gewinne aus Beteiligungsverkäufen bleibt umstritten

(fi) Zustimmung im Grundsatz zu den Steuerreformplänen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und Kritik an einzelnen Regelungen im Entwurf des Steuersenkungsgesetzes (14/2683) kennzeichneten den Verlauf einer dreitägigen Anhörung des Finanzausschusses vom 22. bis 24. März. Den Sachverständigen lagen daneben auch ein Gesetzentwurf der CDU/CSU zur Umsetzung einer Steuerreform für Wachstum und Beschäftigung (14/2903) sowie Anträge der CDU/CSU (124/2688), der F.D.P. (14/2706) und der PDS (14/2912) zur Begutachtung vor.

Der Kölner Ökonom Johann Eekhoff erklärte in seiner Stellungnahme, wenn Gewinne und Verluste aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Körperschaft bei Kapitalgesellschaften steuerfrei bleiben sollten, müsse das gleiche Verfahren auch bei Personengesellschaften und Einzelunternehmern angewendet werden. Wenn Wertsteigerungen steuerfrei blieben, so Eekhoff, dürften auf solche Beteiligungen auch keine Abschreibungen oder Wertberichtigungen vorgenommen werden.

Der Professor hält das Verfahren, die Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen bei Kapitalgesellschaften steuerfrei zu stellen und gleiche Gewinne bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen nach dem Halbeinkünfteverfahren mit der halben Einkommensteuer zu belegen, für nicht überzeugend. Erforderlich sei eine Gleichbehandlung der Veräußerungsgewinne unabhängig von der Unternehmensform.

Nachteile für den Mittelstand

Auch nach Auffassung des Bremer Ökonomen Professor Rudolf Hickel benachteiligt die Regelung Personengesellschaften und selbst haftende Einzelunternehmen sowie das Handwerk. Die Veränderung der Kapitalverflechtungen in Deutschland sei auch ohne diese Steuerverzichte bereits in vollem Gange. Anforderungen durch die Globalisierung und die Technologieentwicklung wirkten stärker als "Steuergeschenke".

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft begrüßten dagegen die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen auf Inlandsbeteiligungen. Sie regten an, dass auch die Gewinne, die durch Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen außerhalb von Veräußerungsgeschäften entstehen, ausdrücklich steuerfrei bleiben. Hans-Herbert Krebühl von der Esso AG hielt sie für systematisch zwingend und für einen Ausfluss der unterschiedlichen Besteuerungssysteme für unterschiedliche Gesellschaftsformen.

Der Zentrale Kreditausschuss des deutschen Bankgewerbes plädierte dafür, auch Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an öffentlich-rechtlichen Unternehmen und aus der Veräußerung von Beteiligungen an Personenunternehmen einzubeziehen. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau hielt es ebenfalls für unverzichtbar, den für Personengesellschaften entstehenden Nachteil auszugleichen.

"Nicht vermittelbar"

Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) argumentierte, es sei Personenunternehmen nicht vermittelbar, wenn sie nicht die gleichen Rechte bekämen. Daher sollte auch bei den Personengesellschaften der Veräußerungsgewinn steuerfrei belassen werden.

Das Deutsche Aktieninstitut begrüßte die Freistellung der Beteiligungsgewinne. Dagegen bedeute die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens anstelle des Anrechnungsverfahrens eine Beschränkung der wachsenden Aktienkultur. Das Verfahren sieht vor, die körperschaftsteuerliche Vorbelastung der ausgeschütteten Gewinne dadurch zu berücksichtigen, dass die Dividende nur zur Hälfte in die Einkommensteuer einbezogen wird. Im Interesse dieser Aktienkultur sollte daher auf das Halbeinkünfteverfahren verzichtet werden.

"Die Kapitalgesellschaften kommen mit dem Regierungsentwurf zu einem guten Ergebnis", bewertete Toni Hinterdobler von der Handwerkskammer Niederbayern die Steuerkonzepte. Der Mittelstand werde jedoch nur in Ausnahmefällen entlastet.

Obwohl sowohl die Koalition als auch die Opposition Thesen der Wirtschaft übernommen hätten, sei dies "international nur oberes Mittelfeld", gab der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) zu bedenken. Dennoch könne die "Steuerentlastung als wesentlicher Schub für die Reduzierung der Arbeitslosigkeit" angesehen werden. Die Deutsche Bundesbank plädierte für "zusätzliche, gesetzlich abgesicherte Sparanstrengungen". In diesem Punkt würden alle Vorlagen weit hinter den Sparpotenzialen der Petersberger Beschlüsse zurückbleiben. Die Petersberger Beschlüsse hatten die Grundlage für das 1997 gescheiterte Steuerreform-Projekt der vorherigen Bundesregierung dargestellt.

Die geplante Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 25 Prozent ist für den BDI ein Signal an ausländische Investoren. Dennoch sei eine Verbesserung des Standorts Deutschland nicht zu erkennen, weil zusammen mit der Gewerbesteuer und dem Solidaritätszuschlag sowie der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens bei der Gewinnbesteuerung von Kapitalgesellschaften eine Belastung von über 50 Prozent bleibe. Der BDI plädierte dafür, als Nächstes die Gewerbesteuer anzugehen. In der Ausdehnung der Besteuerung privater Veräußerungsgewinne durch die Senkung der Beteiligungsgrenze für wesentliche Beteiligungen von zehn auf ein Prozent sieht der Verband eine klare Benachteiligung des Mittelstandes.

Kirchen fürchten Einschnitte

Die Evangelische Kirche Deutschlands und die Deutsche Bischofskonferenz unterstützten die Tarifsenkung. Einschnitte durch die geplanten Änderungen der Unternehmensbesteuerung seien für die Kirchen mit ihrem Status als öffentlich-rechtliche Körperschaften aber finanziell nicht mehr tragbar. Bei einem dauerhaften Einnahmeausfall um etwa 50 Prozent sähen die Kirchen den Grundsatz einer gleichmäßigen Besteuerung verletzt. Sie kündigten an, ihre Änderungsvorschläge mit einem Gutachten einzubringen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0003/0003039
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