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April 04/2000
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GESETZENTWURF DER BUNDESREGIERUNG

Strafkammern auch weiter reduziert amtieren lassen

(re) Auch künftig soll es möglich bleiben, dass Straf- und Jugendkammern bei Gerichten in reduzierter Besetzung amtieren, um die Justiz zu entlasten. Die Bundesregierung plant deshalb, eine entsprechende gesetzliche Regelung von 1993 nicht mehr zeitlich zu befristen, und hat dazu einen Gesetzentwurf (14/2992) vorgelegt. Die derzeitige Vorschrift läuft am 31. Dezember 2000 aus.

Der Regelung zufolge können Große Strafkammern bei Eröffnung des Hauptverfahrens beschließen, lediglich mit zwei statt mit drei Berufsrichtern sowie zwei Schöffen besetzt zu sein. Dies gelte dann nicht, wenn die Strafkammer als Schwurgericht zuständig sei oder die zu verhandelnde Sache so schwierig erscheint, dass ein dritter Berufsrichter mitwirken müsse. Eine ähnliche Bestimmung, so die Regierung weiter, sei auch für Jugendkammern getroffen worden.

Den Angaben in einer zum gleichen Thema vorgelegten Unterrichtung (14/2777) zufolge erfreut sich die Regelung zunehmender Akzeptanz bei den Gerichten. Von ihr sei bundesweit im Jahre 1998 in mehr als der Hälfte sämtlicher Fälle, in denen dies zulässig gewesen sei, Gebrauch gemacht worden. Die steigende Tendenz der Vorjahre habe sich damit fortgesetzt.

Wie aus der Begründung des Gesetzentwurfes im Übrigen hervorgeht, hält die Regierung eine Rechtsmittelreform in Strafsachen, die noch vor Ende dieses Jahres in Kraft treten könne, für ausgeschlossen. Bereits jetzt sei ihre geplante Justizreform, die erst in Grundzügen erkennbar sei, "heftiger Kritik vonseiten der Länder und der Praxis" ausgesetzt. Ob diese Reform noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden könne, erscheine deshalb zweifelhaft, so die Regierung weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0004/0004025a
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