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April 04/2000
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GESETZENTWURF ÜBERWIESEN

Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub verbessern

(fa) Der Bundestag hat am 13. April einen von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (14/3118) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Der Ausschuss hat dazu am 14. April eine öffentliche Anhörung für den 15. Mai beschlossen. Ziele des Gesetzentwurfs sind angemessene strukturelle Verbesserungen bei Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub, erleichterte Teilzeitarbeit während der Zeit des Erziehungsurlaubs und notwendige Anpassungen an das europäische Gemeinschaftsrecht.

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll beim Erziehungsgeld die seit 1986 unveränderte Einkommensgrenze für Eltern mit einem Kind um rund zehn bis zwölf Prozent von 29.400 DM auf 32.200 DM (für Alleinstehende mit einem Kind von 23.700 DM auf 26.400 DM) steigen. Der Zuschlag für jedes weitere Kind solle von 4.200 DM um 14 Prozent auf 4.800 DM (danach stufenweise auf 6.140 DM ab 2003) angehoben werden.

Budgetiertes Erziehungsgeld

Neben dem monatlichen Regelbetrag von 600 DM Erziehungsgeld sieht der Gesetzentwurf als neues familienpolitisches Angebot ein budgetiertes Erziehungsgeld von 900 DM monatlich vor, das nur im ersten Lebensjahr des Kindes und unter Verzicht auf einen Teil des sonstigen Gesamtbetrages gezahlt wird.

Die starre Regelung, Erziehungsurlaub den Eltern nur abwechselnd und nur bis zum dritten Geburtstag des Kindes zu gewähren, sei, so SPD und Bündnisgrüne, mitverantwortlich für den Anteil von nur etwa 1,5 Prozent Vätern im Erziehungsurlaub. Im vorgelegten Gesetzentwurf schlagen sie deshalb vor, dass Eltern den Erziehungsurlaub künftig ganz oder zeitweise auch gemeinsam sowie einen Anteil von bis zu zwölf Monaten auch noch bis zum achten Geburtstag des Kindes nehmen können. Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, die Anmeldefrist für den Beginn des Erziehungsurlaubs im Interesse des Arbeitgebers zu verlängern, die zulässige wöchentliche Arbeitszeit für eine Tätigkeit während des Erziehungsurlaubs von 19 auf 30 Stunden zu erhöhen sowie die Sonderregelung für das Arbeitslosengeld, das Erziehungsgeld ausschließt, aufzuheben.

Die Anpassungen an das europäische Gemeinschaftsrecht betreffen laut Entwurf die Ansprüche von EU-Bürgern und ihren Ehegatten.

Ebenfalls überwiesen wurden die Anträge der PDS-Fraktion zum "Ausbau eines bedarfsgerechten und öffentlich geförderten Betreuungs- und Freizeitangebotes für Kinder bis zu 14 Jahren" und zur "Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung für Frauen und Männer" auf Drucksachen 14/2758 und 14/2759 (siehe Blickpunkt Bundestag 3/2000, Seite 63) sowie ein Antrag der F.D.P. (14/3192) zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Die Liberalen fordern, den Begriff "Erziehungsurlaub" durch "Erziehungszeit" zu ersetzen. Sie wurden darin von der CDU/CSU-Fraktion unterstützt. Der Terminus "Urlaub" suggeriere völlig unzutreffend "Freizeit", heißt es in dem Antrag. Weiter fordert die Fraktion, dass es zukünftig keinen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit geben soll und das Erziehungsgeld auf höchstens 800 DM "einkommensabhängig" erhöht werden soll; die Einkommensgrenzen sollen sich um 15 Prozent erhöhen.

Begriff Erziehungszeit wählen

Eine Nebentätigkeit während der Erziehungszeit von 600 Stunden innerhalb eines halben Jahres soll möglich sein. Die Erziehungszeit kann nach Vorstellung der Liberalen bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr des Kindes genommen werden, allerdings dürfe die Gesamtzeit dabei drei Jahre nicht überschreiten. Diese Zeiten könnten mit dem Arbeitgeber "flexibel" vereinbart werden. Bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes soll ein Wechsel der Steuerklassen innerhalb des letzten Jahres vor der Geburt unberücksichtigt bleiben, heißt es weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0004/0004054a
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