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Mai 05/2000
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CHARTA DER EUROPÄISCHEN UNION

SPD und B 90/Grüne: Wirtschaftliche und soziale Grundrechte aufnehmen

(eu) Die Bundesregierung soll sich im Europäischen Rat dafür einsetzen, die Grundrechte-Charta der Europäischen Union, die derzeit erarbeitet wird, rechtsverbindlich auszugestalten und ein individuelles Klagerecht vorzusehen. Dies fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (14/3387). Zur gleichen Thematik haben auch die CDU/CSU und die F.D.P. Initiativen vorgelegt (siehe unten stehende Artikel).

Die Regierung ist der Koalition zufolge ferner aufgefordert, den mit der Erarbeitung der Charta beschäftigten Konvent bei der Formulierung von "fortschrittlichen und für die europäische Integration zentralen Grundrechten" zu unterstützen. Es sei an der Zeit, so Sozialdemokraten und Bündnisgrüne, die immer wieder beschworene Unteilbarkeit und Universalität der Menschenrechte auch dadurch zu dokumentieren, dass wirtschaftliche und soziale Grundrechte Eingang in die Charta finden.

Europa als Wertegemeinschaft müsse nicht nur Freiheits- und Gleichheitsrechte absichern, sondern auch dafür Sorge tragen, dass die Menschen auch in schwieriger Lage gemäß ihren Fähigkeiten aktiver Teil der europäischen Bürgergesellschaft sein könnten. Es bedürfe deshalb eines Grundrechts auf Gewährleistung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein. Hierzu gehörten individuelle Rechte wie unter anderem auf Bildung, Gesundheit und soziale Sicherheit.

Die Koalitionsfraktionen plädieren außerdem für einen umfassenden Minderheitenschutz sowie einen Schutz vor Diskriminierung in der Charta. Aufzunehmen sei auch die in den europäischen Verträgen verankerte Gleichstellung und Förderung von Frauen, die über das Arbeits- und Wirtschaftsleben hinaus auf alle Bereiche der EU auszudehnen sei. Verankert werden sollten ferner die Eheschließungsfreiheit, ebenso der Schutz der Privatheit und des Familienlebens. Die Charta müsse zudem klarstellen, dass gleichgeschlechtliche Paare bei der Wahlfreiheit ihres Rechtsstatus nicht benachteiligt werden dürften.

SPD und B 90/Grüne sind auch der Auffassung, in der Grundrechte-Charta müssten ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen, ein Recht auf eine saubere und gesündere Umwelt sowie der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Aufnahme finden. Außerdem müsse das Bekenntnis des Europäischen Rates vom Herbst 1999, dem künftigen gemeinsamen europäischen Asylrecht die Genfer Flüchtlingskonvention "uneingeschränkt und allumfassend" zugrunde zu legen, in der Charta seinen unmissverständlichen Ausdruck finden. Dies beziehe sich auch auf geschlechtsspezifische Verfolgungsgründe. Die Koalitionsfraktionen sind ferner der Auffassung, es bedürfe einer Initiative, dass die Europäische Union der Europäischen Menschenrechtskonvention beitritt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0005/0005048a
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