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Mai 05/2000
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ANTRAG ANGENOMMEN

Regierung soll Beschlüsse der Pekinger Weltfrauenkonferenz überprüfen

(ez) Auf der Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen soll das von 189 Staaten verabschiedete Schlussdokument der Weltfrauenkonferenz von Peking die bisherigen Ergebnisse überprüfen, bekräftigen und beschließen, wie die Erklärung und das Aktionsprogramm weiter umgesetzt werden sollen. Dies fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag (14/3386), mit dem die strategischen Ziele für die Gleichstellung von Frauen und Männern überprüft werden sollen. Der Bundestag nahm die Initiative am 18. Mai an.

Als die zwölf kritischen Hauptbereiche werden genannt: Frauen und Armut, Bildung und Ausbildung von Frauen, Frauen und Gesundheit, Gewalt gegen Frauen, Frauen und bewaffnete Konflikte, Frauen und Wirtschaft, Frauen auf der Entscheidungsebene, institutionelle Mechanismen und Frauenförderung, Menschenrechte und Frauen, Frauen und Medien, Frauen und Umwelt, Mädchen.

Dem Antrag zufolge soll die Gleichstellung der Geschlechter als ein eigener Grundsatz bestätigt werden, der in alle Entwicklungsvorhaben einfließt. Umfangreiche finanzielle Mittel sollen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung gestellt werden, um das Empowerment von Frauen in der Praxis und bei der Verbesserung ihrer gesellschaftlichen Stellung zu unterstützen. Schließlich gehöre Deutschland zu den ersten zehn Staaten, die das UN-Zusatzprotokoll zur Beseitigung jeder Form einer Diskriminierung von Frauen unterzeichnet haben, wonach diese rechtlich gegen Benachteiligung vorgehen können. Mit der Ernennung einer UN-Sonderbotschafterin soll ein Schwerpunkt auf die Bekämpfung der Verstümmelung weiblicher Geschlechtsteile gesetzt werden.

Die Regierung soll sich dem Antrag zufolge dafür einsetzen, dass sich die namhaften internationalen Organisationen und Institutionen an einer effektiven Umsetzung beteiligen und in der internationalen Zusammenarbeit ein förderliches Umfeld schaffen. Dazu gehöre im Weiteren auch eine Ratifizierung und Umsetzung der Rechte der Frauen am Arbeitsplatz durch die Internationale Arbeitsorganisation (ILO). Es gelte, Übereinkommen gegen Frauendiskriminierung zu ratifizieren, den Zugang von Frauen auf allen Ebenen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen und die aktive Beteiligung an der Gestaltung einer sich verändernden Gesellschaft sicherzustellen.

Darüber hinaus soll darauf hingewirkt werden, die spezifische Armutsbelastung von Frauen vor allem in Entwicklungsländern durch geeignete strukturelle Anpassungen zu verändern und einen gerechten Zugang zu wirtschaftlichen Ressourcen und deren Kontrolle zu gewährleisten. Schließlich sollen geschlechtssensible statistische Indikatoren beschlossen werden, nach denen Vorschläge für politisches Handeln entwickelt werden können. Zudem sollen bestehende Hemmnisse abgebaut werden, die eine Umsetzung der Beschlüsse von Weltfrauenkonferenzen erschweren oder unmöglich machen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0005/0005054a
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