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Juni 06/2000
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ÄNDERUNG DES ALTSCHULDENHILFE-GESETZES

Privatisierungspflicht wird vier Jahre früher abgeschlossen

(vb) Der Endtermin für die Pflicht zur Privatisierung für Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern, die Hilfe nach dem Altschuldenhilfe-Gesetz in Anspruch genommen haben, wird vom 31. Dezember 2003 auf Ende 1999 vorverlegt. Dies beschloss das Plenum am 9. Juni mit den Stimmen der Koalition und gegen die Stimmen der Union und F.D.P. bei Enthaltung der PDS.

Damit folgten die Abgeordneten einer Beschlussempfehlung (14/3520) des Ausschusses für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen, der sich für die Annahme eines entsprechenden Gesetzentwurfs der Koalition (14/2983) ausgesprochen hatte.

Nach Angaben der Empfehlung können dadurch Wohnungsunternehmen den Schluss-bescheid vier Jahre früher als nach geltendem Recht erhoffen und damit auch Sicherheit über ihre Schuldenentlastung bekommen. Wohnungsunternehmen, die die Nichterfüllung dagegen zu vertreten haben, sollen die Möglichkeit behalten, die Erfüllung der Privatisierungsauflage bis Ende des Jahres 2003 nachzuholen. Unternehmen, die ihre Privatisierungspflicht noch nicht erfüllt und dies zu vertreten haben, könnten wahlweise Zahlungen an den Erblastentilgungsfonds leisten. Dieser Ablösebetrag soll aber nicht, wie im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehen, bis zum Jahr 2003 auf 240 DM pro Quadratmeter ansteigen, sondern nach einem Beschluss des Ausschusses gleich bleibend ab dem Jahr 2000 200 DM/qm betragen. Darüber hinaus sollen Wohnungsunternehmen, die immer noch angemeldete Bestände verwalten, nach Auslaufen der Privatisierungspflicht endgültig Sicherheit über die Höhe der Teilentlastung erhalten.

Fünf Anträge abgelehnt

Mit der Mehrheit der Stimmen lehnte das Plenum Anträge von CDU/CSU (14/1954), F.D.P. (14/3209) und PDS (14/1123, 14/2632,14/2804) zum gleichen Thema ab. Diese Fraktionen waren der Meinung, dass – insbesondere was die Härtefälle bei strukturellem Wohnungsleerstand und was den Verzicht auf Rücknahme der Teilentlastung angeht – die Entlastung der Wohnungsunternehmen nicht weit genug geht.

Der Antrag der Union sah statt einer Verordnungsermächtigung im Gesetz eine Härtefallregelung bei strukturellen Problemen vor. Die Parlamentarier brachten einen Änderungsantrag (14/3542) mit gleichem Inhalt in die Plenardebatte ein, der in namentlicher Abstimmung abgelehnt wurde. Außerdem setzte sich die Fraktion mit weiteren Änderungsanträgen unter anderem für die Vorverlegung des Endtermins für die Privatisierungspflichten auf 1998 (14/3541) und die Festlegung der pro Quadratmeter an den Erblastentilgungsfonds zu zahlenden Gebühr auf 100 DM (14/3543) ein.

Die Liberalen sprachen sich mit ihrem Entwurf für eine vollständige Entschuldung aus, wenn der strukturelle Leerstand mehr als fünf Prozent des Bestandes beträgt und die Unternehmen einen Plan zur Verwendung der Immobilien nachweisen. Ein entsprechender Änderungsantrag (14/3545) der Fraktion wurde ebenfalls in namentlicher Abstimmung abgelehnt.

Die PDS forderte unter anderem, die Erfüllung der Auflage bei einer fünfprozentigen Mieterprivatisierung zu bestätigen und einen Sanierungsfonds aus den bisher abgeführten Erlösen zu bilden. Außerdem trat die Fraktion für ein Programm zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung für die besonders strukturschwachen Regionen der neuen Länder ein. In diesem Sinne formulierten die Parlamentarier einen Änderungsantrag (14/3549), der ebenfalls abgelehnt wurde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0006/0006026a
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