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Juni 06/2000
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Personalsituation beim Rechnungshof zurzeit schwierig

(hh) Die Personalbewirtschaftung beim Bundesrechnungshof und bei den Prüfungsämtern des Bundes ist nach den Worten der Präsidentin des Bundesrechnungshofes, Hedda von Wedel, derzeit schwierig. Wie von Wedel am 9. Juni vor dem Rechnungsprüfungsausschuss ausführte, befinde sich ihre Behörde mitten im Umzug von Frankfurt am Main nach Bonn.

175 Mitarbeiter seien bereits in Bonn tätig. In Frankfurt verblieben bis Ende 2005, dem Abschluss der Umzugsphase, bis zu 125 Mitarbeiter, darunter etwa 40 aus dem einfachen und mittleren Dienst, für die im Rhein-Main-Gebiet eine andere Verwendung gefunden werden soll. Zum Jahresende 2005 werde die Dienststelle in Frankfurt geschlossen.

Bei den Prüfungsämtern gibt es nach den Worten von Wedels zahlreiche Personalabgänge. Viele Mitarbeiter gingen in Rente oder Pension. Das Angebot an Personal bezeichnete von Wedel als "schwierig und regional unterschiedlich". Mit den Anforderungen werde man aber nicht heruntergehen. Von den 175 Mitarbeitern in Bonn seien 100 erst in den letzten vier Jahren zum Bundesrechnungshof gekommen.

Bedienstete übernommen

Man habe sich auch bereit erklärt, so die Präsidentin, zum 1. Juli dieses Jahres 19 Bedienstete des Bundesrates zu übernehmen. Schwierigkeiten gebe es zunehmend auch dabei, Landes- oder Kommunalbedienstete für eine vorübergehende Tätigkeit beim Rechnungshof zu gewinnen. Man bestehe nicht mehr auf einer Abordnung für sechs Monate, wolle drei Monate aber auch nicht unterschreiten.

Von Wedel wies auf hohe Ausgabenreste in der Jahresrechnung 1999 des Rechnungshofes hin, für die sie Entlastung durch den Bundestag beantragt hat (14/2868). Der Rechnungsprüfungsausschuss empfahl einstimmig, dem Antrag nachzukommen und die Entlastung zu erteilen.

Der Ausschuss empfahl ferner, für die Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Hauhaltsjahr 1998 aufgrund eines Antrags des Bundesfinanzministeriums (14/737) und aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (14/1667) Entlastung zu erteilen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0006/0006038c
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