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Juni 06/2000
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INNENAUSSCHUSS

Anträge von Union und Liberalen zum Greencard-Verfahren abgelehnt

(in) Mit der Mehrheit der jeweils anderen Fraktionen hat der Innenausschuss am 7. Juni Anträge der CDU/CSU (14/3012) und der F.D.P. (14/3023) zum Greencard-Verfahren abgelehnt. Dem Anliegen der Union, "keine überstürzte und konzeptionslose Durchbrechung des Anwerbestopps" zuzulassen, folgte keine Fraktion.

Als "veraltete Wahlkampfposition" wurde die Forderung der Union nach einem Gesamtkonzept bezeichnet – der Unionsantrag sei keineswegs zustimmungsfähig. Wenn man weiterhin "beraten, bedenken und abwarten" wolle, so die Bündnisgrünen,dann müsse angesichts der zu befürchtenden Entwicklung nur noch darauf gewartet werden, wer als Letzter das Licht ausmacht. Mit großer Flexibilität habe man sich in vielen Punkten geeinigt. Fünf Jahre Aufenthalts- und Arbeitsrecht seien ebenso vereinbart worden wie ein zulässiger Arbeitsplatzwechsel für ausländische Arbeitskräfte und die Möglichkeit der Selbstständigkeit, weil dies zu neuen Arbeitsplätzen führen könne. Auch die F.D.P. wollte das Regierungsvorhaben nicht als überstürzte Durchbrechung des Anwerbestopps erkennen. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, darin sei man sich mit den Bündnisgrünen einig. Die PDS sieht den Konflikt bei Zuwanderungsregelung und Asylrecht. Kritik gebe es wegen des Abzugs von qualifizierten Fachkräften aus weniger reichen Nachbarstaaten und Entwicklungsländern, weil die reicheren Industriestaaten unter Einsparung teuerer Ausbildungsplätze für IT-Fachkräfte diese nun aus den ärmeren Ländern abzögen.

Dem Antrag der F.D.P. bescheinigten alle Fraktionen einen rationalen und konstruktiven Ansatz. Doch müsse es sich die F.D.P. gefallen lassen, wenn man ihren Ansatz als utilitaristisch bezeichne – als Philosophie, die im Nützlichen die Grundlage des sittlichen Verhaltens sieht und ideelle Werte nur anerkennt, sofern sie dem Einzelnen oder der Gemeinschaft nützen. Die Verständigung auf Zuwanderungsbegrenzung setze nicht die von der Union geforderte Grundgesetzänderung voraus. Die jetzt erzielte Quotenregelung sei der richtige Ansatz, dabei seien Asylrecht und Einwanderungsregelungen scharf voneinander zu trennen.

Die Union wandte ein, der Innenminister sei da "schon wesentlich weiter" und näher am Standpunkt der Union. Bei der Zuwanderungssteuerungsregelung dürfe es "kein Denkverbot" geben. Auch eine Grundgesetzänderung müsse in Betracht gezogen werden. Rechtliche Regelungen ohne Grundgesetzänderungen seien nicht sinnvoll, weil dann lediglich die Zahl der illegalen Zuwanderer steigen würde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0006/0006040a
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