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Juni 06/2000
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Steuerreform - schlüssiges Konzept oder Stückwerk?

Steuerreform - schlüssiges Konzept oder Stückwerk?

Das vom Bundestag gegen die Stimmen der Opposition beschlossene Steuersenkungsgesetz der rot-grünen Koalition bleibt umstritten. Zwar gibt es im Bundestag grundsätzliche Übereinstimmung über die Notwendigkeit von Steuersenkungen: Eine breite Mehrheit erwartet von ihnen positive Auswirkungen auf Investitionen, Wachstum und Arbeitsmarkt. Uneinigkeit herrscht aber über die Einzelheiten des Gesetzes. Während die einen von einem schlüssigen Konzept sprechen, sehen die anderen in ihm bloßes Stückwerk. Blickpunkt Bundestag hat die Vertreter der fünf Bundestagsfraktionen um ihre Stellungnahmen gebeten.





Ein Gesetz für den Mittelstand

Joachim Poß, SPD

joachim.poss@bundestag.de

Das Steuersenkungsgesetz ist vom Deutschen Bundestag am 18. Mai 2000 verabschiedet worden. Das Steuersenkungsgesetz ist vor allem ein Gesetz für den Mittelstand.

Durch die bisherige Steuerpolitik der Bundesregierung und der sie tragenden Koalitionsfraktionen wird die Steuerlast der Bürger und der Unternehmen im Zeitraum von 1999 bis 2005 um insgesamt rund 75 Mrd. Mark gesenkt. Der Mittelstand wird in diesem Zeitraum um rund 20 Mrd. Mark entlastet.

Kleine und mittlere Unternehmen werden im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes um über 14 Mrd. Mark steuerlich entlastet. Auf Private entfällt ein Entlastungsvolumen von über 23 Mrd. Mark.

Weniger Einkommensteuer hilft vielen Unternehmen

Rund zwei Drittel der deutschen Unternehmen, die als Personenunternehmen organisiert sind, zahlen keine Gewerbesteuer, weil ihr steuerlicher Gewinn unter der Freibetragsgrenze von 48.000 Mark liegt. Diesen Unternehmen kann nur eine Entlastung bei der Einkommensteuer helfen. Bis zum 1. Januar 2005 wird der Grundfreibetrag auf rund 15.000/30.000 Mark angehoben und der Eingangssteuersatz auf 15 Prozent gesenkt. Eine stärkere Senkung des Spitzensteuersatzes als im Steuersenkungsgesetz vorgesehen (45 Prozent) hilft diesen Unternehmen nicht. Die ursprünglich für 2002 vorgesehene 3. Entlastungsstufe des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 mit einem Gesamtentlastungsvolumen von rund 27 Mrd. Mark wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2001 vorgezogen, um diese nicht gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen zeitgleich mit gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen steuerlich zu entlasten.

Die mittelständischen Unternehmen, die Gewerbesteuer zahlen, werden faktisch durch die pauschale Verrechnungsmöglichkeit der Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer von dieser spezifischen Unternehmenssteuer befreit. Diese Konstruktion hat den Vorteil, dass die Gewerbesteuer kein Kostenfaktor für die Betriebe mehr ist, die Gewerbesteuer selbst aber als Hauptfinanzierungsquelle der Kommunen erhalten bleibt. Das ist bei den Vorschlägen der CDU/CSU nicht der Fall.

Ferner enthält das Steuerkonzept der Union auch keine pauschale Entlastung der Unternehmen von der Gewerbesteuer. Durch die Konzentration der CDU/CSU-Vorschläge auf eine Senkung des Spitzensteuersatzes auf 35 Prozent wird ein Großteil des Entlas-tungsvolumens in einer Weise gebunden, die für über 90 Prozent der mittelständischen Unternehmen nicht zielgerichtet verwendet werden kann.

Wahlmöglichkeit für 80 Prozent der Unternehmen

Wir geben den Personenunternehmen und Freiberuflern die Möglichkeit, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen (Optionsmodell). Dies ist ein Angebot an die Unternehmen. Die Optionsmöglichkeit ist insbesondere für Unternehmen interessant, die eine höhere durchschnittliche Gesamtsteuerbelastung als 38,6 Prozent haben, wie sie für Kapitalgesellschaften gilt. Eine durchschnittliche Einkommensteuerlast von 38,6 Prozent erreichen ledige Unternehmer erst bei einem zu versteuernden Einkommen von 200.000 Mark und verheiratete Unternehmer bei 400.000 Mark. Rund 78 Prozent aller Steuerpflichtigen mit überwiegenden Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit haben einen steuerlichen Gesamtbetrag der Einkünfte von unter 100.000 Mark und sogar 95 Prozent aller Steuerpflichtigen von unter 250.000 Mark. Da rund 80 Prozent aller Unternehmen in Deutschland als Personenunternehmen organisiert und davon wiederum der überwiegende Teil kleine oder mittlere Unternehmen sind, ist offenkundig: Die Steuerreform ist eine Steuerreform für den Mittelstand.




Substanzielle Verbesserungen sind nötig

Gerda Hasselfeldt, CDU/CSU
Gerda Hasselfeldt, CDU/CSU

gerda.hasselfeldt@bundestag.de

Festzuhalten ist, dass zwischen den Fraktionen des Deutschen Bundestages Einigkeit bei der Diagnose besteht: Der Standort Deutschland benötigt jetzt eine durchgreifende Steuerreform mit einer deutlichen Nettoentlastung für Bürger und Unternehmen. Aber der von der Regierungskoalition am 18. Mai 2000 verabschiedete Gesetzentwurf wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Er ist in seinem steuersystematischen Ansatz verfehlt, er ist halbherzig, und er weist eine durch nichts zu rechtfertigende Schieflage zu Lasten der Personen- und Einzelunternehmen auf. Gerade Letzteres wird durch die vorgesehene steuerliche Behandlung von Kapitalgesellschaften einerseits und Personen- und Einzelunternehmen andererseits, insbesondere bei der Frage der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei Beteiligungsverkäufen durch Kapitalgesellschaften, augenfällig. Durch diese nur auf Kapitalgesellschaften zugeschnittene Regelung werden rund 85 Prozent der Unternehmen in Deutschland bei der Bewältigung der Generationennachfolge allein gelassen.

Neuer Spitzensteuersatz bestraft Leistungsträger

Der von der Koalition in Aussicht genommene Spitzensteuersatz in der Einkommensteuer von 45 Prozent im Jahr 2005 trägt nicht zur Wettbewerbsfähigkeit des Standortes bei und kommt zu spät. Hinzu kommt, dass der Tarifverlauf im Koalitionsentwurf leistungsfeindlich ist, da der Spitzensteuersatz künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 98.000 Mark einsetzen soll und damit bereits mittlere Einkommen vom Spitzensteuersatz erfasst werden.

Statt einer systematischen Reform der Tarife in der Einkommen- und Körperschaftsteuer setzt der Koalitionsentwurf auf steuerpolitisches Stückwerk und macht damit eine Reihe von Hilfskonstruktionen erforderlich, die das Steuerrecht nicht nur verkomplizieren, sondern auch verfassungsrechtlich fragwürdig sind.

Ohne die jetzt beschlossene Spreizung zwischen dem einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent einerseits und dem Spitzensteuersatz in der Einkommensteuer von 45 Prozent andererseits wären das kaum administrierbare Optionsmodell sowie der durch nichts zu begründende Wechsel zum Halbeinkünfteverfahren überflüssig.

Steuerkonzept der Union ist einfach besser

Die Union hat in den zurückliegenden Beratungen mit ihrem eigenen Steuerkonzept eindeutig die bessere Alternative zur Diskussion gestellt. Eine Steuerreform, die neben der Senkung des Körperschaftsteuersatzes steuersystematisch sauber und ohne Schieflage zu Lasten des Mittelstands Bürger und Unternehmen gleichermaßen bei einem Tarifverlauf von 15 bis 35 Prozent in der Einkommensteuer und Beginn der oberen Proportionalzone ab einem zu versteuernden Einkommen ab 110.000 Mark mit einem Gesamtvolumen von 50,5 Mrd. Mark bis zum Jahr 2003 entlastet, entspricht den Anforderungen einer Steuerpolitik für das 21. Jahrhundert. Die Koalition muss in den nun anstehenden Vermittlungsverfahren die Zustimmung der Union zur Steuerreform suchen. Ohne substanzielle Verbesserungen ihres Entwurfes wird sie diese nicht finden.




Handschrift der Grünen deutlich erkennbar

Christine Scheel, B. 90/Die Grünen
Christine Scheel, B. 90/Die Grünen

christine.scheel@bundestag.de

Die Steuerreform 2000 entspricht grundsätzlich unserem eigenen Reformkonzept. Mit der nachhaltigen Senkung der Einkommensteuer über den gesamten Tarif haben wir nahezu punktgenau die Eckwerte unseres steuerpolitischen Reformkonzepts der letzten Legislaturperiode durchgesetzt: nämlich einen Grundfreibetrag von 15.000 Mark, einen Eingangssteuersatz von 15 Prozent (damals waren von uns noch 18,5 Prozent vorgesehen, allerdings bereits für 1999) und 45 Prozent beim Spitzensteuersatz im Jahr 2005.

Deutliche Entlastung wird es für die kleinen und mittleren Unternehmen geben: Die etwa hälftige pauschale Anrechnung der Gewerbe- auf die Einkommensteuer hatten wir schon letztes Frühjahr gefordert. Sie ist einfach, transparent und schont die Finanzautonomie und die Finanzkraft der Kommunen.

Einkommensteuerreform fördert Konjunkturentwicklung

Ein für die konjunkturelle Entwicklung besonders wichtiger Schachzug wurde von uns mit dem Vorziehen der nächsten Stufe der Einkommensteuerreform von 2002 auf 2001 durchgesetzt:

Ab 2001 wird der Eingangssteuersatz auf 19,9 Prozent und der Höchststeuersatz auf 48,5 Prozent sinken. Gleichzeitig wird der Grundfreibetrag auf rund 14.000 Mark erhöht. Zur Erinnerung: 1998 lag der Eingangssteuersatz bei 25,9 Prozent, der Spitzensteuersatz bei 53 Prozent und der Grundfreibetrag bei rund 12.300 Mark.

Ab 2003 sinken der Eingangssteuersatz auf 17 Prozent und der Spitzensteuersatz auf 47 Prozent und ab 2005 auf 15 Prozent bzw. 45 Prozent. Ebenfalls stufenweise steigt der Grundfreibetrag über 14.500 Mark bis auf 15.000 Mark.

Ebenfalls 2001 wird der Körperschaftsteuersatz für Kapitalgesellschaften von derzeit 40 Prozent für einbehaltene und 30 Prozent für ausgeschüttete Gewinne auf einheitlich und definitiv 25 Prozent gesenkt. Mit Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer entsteht eine Gesamtbelastung von ca. 38 Prozent.

Die Personenunternehmen werden über den stufenweise abgesenkten Einkommensteuertarif und den erhöhten Grundfreibetrag entlastet. Hinzu kommt als Entlastungseffekt, dass Einzelunternehmen und Personengesellschaften die Gewerbesteuer pauschal etwa hälftig auf die Einkommensteuer anrechnen können.

Steuerzahler werden um 45 Milliarden Mark entlastet

Insgesamt bringt die Steuerreform 2000 eine Nettoentlastung von knapp 45 Mrd. Mark, die sich folgendermaßen aufteilt:

Privathaushalte werden um 24 Mrd. Mark entlastet, der Mittelstand um 14 Mrd. Mark und Großunternehmen um 7 Mrd. Mark.

Folgende wesentliche Verbesserungen wurden gegenüber dem ursprünglichen Entwurf im Finanzausschuss angenommen:

Der Progressionsvorbehalt für Dividendeneinkünfte wird herausgenommen. Der Progressionsvorbehalt hätte die Steuerbelastung bei Kleinanlegern überproportional erhöht.

Der Freibetrag für Unternehmer, die ihren Betrieb aus Altersgründen verkaufen, wird von bisher 60.000 Mark auf 100.000 Mark für daraus entstehende Veräußerungsgewinne angehoben (ab Vollendung des 55. Lebensjahres oder dauerhafter Berufsunfähigkeit). Die Mittelstandskomponente der Steuerreform 2000 wird so weiter verstärkt.

Im Rahmen der Steuerreform 2000 wird die Freigrenze für die Steuerpflicht von privaten Veräußerungsgewinnen aus Beteiligungen von 10 Prozent auf 1 Prozent gesenkt. Zum Schutz von Venture Capital wird nun zusätzlich eine praxisgerechte Freigrenze von 5.000 Mark eingeführt. Damit kann bis zu dieser Beteiligungshöhe am Nennkapital der GmbH oder AG der private Veräußerungsgewinn steuerfrei vereinnahmt werden. Diese Maßnahme eröffnet neue Chancen für eine verstärkte Beteiligung der Beschäftigten am Produktivkapital.




System muss einfach und gerecht sein

Hermann Solms, F.D.P.
Hermann Solms, F.D.P.

hermann.solms@bundestag.de

Welche Ziele muss ein Steuersystem erfüllen, das den Erfordernissen einer modernen Wirtschaft Rechnung trägt?

Die F.D.P. schlägt deshalb vor:

Damit ist das Konzept der F.D.P. von allen bekannten das einzige, das neben einer deutlichen Absenkung der Steuerbelastung eine wirkliche Steuervereinfachung vorsieht.

Regierung macht Steuerrecht noch komplizierter

Die Unternehmenssteuerreform der Koalition genügt den Anforderungen an ein modernes Steuersystem nicht einmal im Ansatz. Von Steuervereinfachung ist keine Rede, im Gegenteil: Wahlrechte und unterschiedliche Besteuerungsformen für Unternehmen machen das Steuerrecht noch komplizierter:

Im Unternehmen verbleibende Gewinne sollen gegenüber ausgeschütteten Gewinnen und den anderen Einkunftsarten begünstigt werden.

Große Kapitalgesellschaften sollen entlastet werden, während mittelständische Unternehmen nicht oder nur geringfügig profitieren. Kapitalgesellschaften sollen künftig Unternehmensbeteiligungen steuerfrei verkaufen können, dagegen wurde für Mittelständler die Steuervergünstigung beim Verkauf ihres Unternehmens gestrichen.

Der Mittelstand erhält nur dann eine spürbare Absenkung der Steuerbelastung, wenn er zur Körperschaftsteuer optiert. Diese Option würde nicht nur hohe Kosten auslösen und die Erbschaftsteuer bis zur fünffachen Höhe treiben. Mittelständler würden vom eigenverantwortlichen Unternehmer zum Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft.

Die Verrechnung der Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer ist nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, eine mühsam erzielte Entlastung kann durch die Anhebung der Hebesätze wieder rückgängig gemacht werden.

CDU/CSU-Konzept bloß mutlos und unsystematisch

Auch das von CDU und CSU vorgelegte Alternativkonzept für die Unternehmenssteuerreform ist mutlos und unsystematisch. Es vereinfacht das Steuerrecht nicht, sondern nimmt die in der vergangenen Wahlperiode bereits beschlossene radikale Vereinfachung wieder zurück. An die zwingend notwendige Abschaffung der international unbekannten Gewerbesteuer traut sich auch die Union nicht heran.

Im Vermittlungsausschuss wird die F.D.P. einem Kompromiss nur zustimmen, wenn er zu substanziellen Verbesserungen führt.




Regierung stellt den Sozialstaat in Frage

Barbara Höll, PDS
Barbara Höll, PDS

barbara.hoell@bundestag.de

Die Bundesregierung meint, durch die massive Entlastung von Unternehmen und die Begünstigung einbehaltener Gewinne automatisch Investition und Beschäftigung zu fördern. Angesichts der vergleichsweise geringen Kapazitätsauslastung im produzierenden Bereich wird die steuerliche Begünstigung einbehaltener Gewinne, und damit die Liquiditätsstärkung in den Unternehmen, allerdings nur geringfügig einen Anreiz zu beschäftigungswirksamen und innovativen Investitionen darstellen. Vielmehr ist zu erwarten, dass die bisherige Tendenz der Erhöhung spekulativer Geldanlagen und der Expansion durch den Erwerb in- und ausländischer Unternehmensbeteiligungen verstärkt wird. Wie die jüngsten Großfusionen beweisen, ist damit in der Regel ein massiver Abbau von Arbeitsplätzen verbunden.

Körperschaftsteuersenkung nicht zu rechtfertigen

Die Senkung des Körperschaftsteuersatzes für einbehaltene Gewinne von 40 auf 25 Prozent rechtfertigt sich auch nicht durch eine vermeintlich höhere Steuer- und Abgabenbelastung am Standort Deutschland. Die reale Steuerbelastung von Unternehmensgewinnen bewegt sich im Vergleich zu den anderen Ländern der EU auf etwa durchschnittlichem Niveau. Auch im Hinblick auf die Höhe der Steuersätze ergibt sich kein anderes Bild.

Die Pläne von Finanzminister Eichel stellen – dies haben wir deutlich gemacht – keinen Weg in Richtung Steuergerechtigkeit dar. Kleine Personenunternehmen profitieren in geringerem Maße von Herrn Eichels Plänen als ertragstarke Körperschaften. Da hilft auch das Optionsmodell nicht, denn dieses ist nur für größere Personenunternehmen mit einem Gewinn von über 150.000 Mark pro Jahr sinnvoll und einbringlich. Dies sind rund 185.000 der 2,7 Millionen Unternehmen. Deshalb fordert die PDS einen progressiven Körperschaftsteuertarif. Dieser hat gegenüber der proportionalen Körperschaftsteuer den Vorteil einer deutlicheren Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen. Der gewinnabhängig steigende Körperschaftsteuersatz gewährleistet außerdem, dass sich ertragstarke Konzerne, Banken und Versicherungen nicht der finanziellen Verantwortung für das Gemeinwesen entziehen können.

Ich bin der Meinung, dass die Steuerreform in engem Zusammenhang mit der restriktiven Haushalts- und Geldpolitik des Finanzministers zu sehen ist. Mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung findet eine Verengung der finanziellen und damit politischen Spielräume der öffentlichen Hand als Auftraggeberin statt. Dadurch wird eine mögliche Ausdehnung der Nachfrage durch die Steuerentlastung im unteren Bereich durch restriktive Haushalts- und Geldpolitik wieder kompensiert.

Starke werden auf Kosten der Schwachen entlastet

Der Gesetzentwurf der Regierung – und dies ist für die PDS besonders von Bedeutung – verstärkt die ungerechte Lastenverteilung bei der Finanzierung öffentlicher Aufgaben. So werden Vermögens- und Kapitaleinkünfte nicht oder nur teilweise herangezogen, findet eine deutliche Entlastung von Spitzeneinkommen statt, profitieren vor allem ertragstarke Unternehmen von den Tarifentlastungen. Durch den inhaltlichen Zusammenhang von Steuerreform und Haushaltskonsolidierung wird der Sozialstaat im Grundsatz in Frage gestellt: Steuerpflichtige erhalten steuerliche Entlastungen, die letztlich über Ausgabenkürzungen finanziert werden. Die Erfahrungen mit dem Sparpaket der Regierung zeigen aber, dass der Schwerpunkt der Kürzungen im Sozialetat liegt (Arbeitslose etc.). Damit finanzieren insbesondere BezieherInnen von Transfereinkommen die Entlastungen für die SteuerzahlerInnen.




Infos

Weitere Informationen zur Steuerreform finden Sie im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de

Das Steuersenkungsgesetz können Sie unter der Drucksachennummer 14/2683 anfordern, die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses unter der Drucksachennummer 14/3366. Einzelheiten zur Bestellung können Sie im Impressum nachlesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0006/0006054
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