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Juli 07/2000
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KOALITIONSANTRAG ANGENOMMEN

Ausbildungsförderung soll modernisiert werden

(bf) Der Bundestag hat am 6. Juli einen Antrag von SPD und Bündnisgrünen zur Modernisierung der Ausbildungsförderung (14/2905) angenommen. Er folgte damit einer Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (14/3730) vom 3. Juli. Die Regierungsunterrichtung zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (14/1927) nahm das Plenum zur Kenntnis.

Die Koalitionsfraktionen benennen in ihrem Antrag die Ziele und Eckpunkte, denen der von der Bundesregierung für Herbst dieses Jahres angekündigte Gesetzentwurf zu einer grundlegenden Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) Rechnung tragen soll. So sollen beispielsweise die Bedarfssätze angehoben, das den Eltern zufließende Kindergeld nicht mehr anspruchsmindernd angerechnet sowie noch bestehende Unterschiede bei der Förderung der Wohnkosten und bei den Krankenversicherungszuschlägen in den alten und neuen Bundesländern aufgehoben werden. Weiter ist beabsichtigt, die im BAföG vorgesehenen Freibeträge zu erhöhen und "durchschaubarer" zu gestalten. Zudem soll es zeitlich befristete elternunabhängige Bildungskredite für Studierende in besonderen Ausbildungssituationen geben. Die Koalition verfolgt damit das Ziel, die Studienzeit zu verkürzen, die Abbruchquote zu verringern und soziale Härten zu vermeiden.

Erhöhte Freibeträge

Keine Mehrheit fand im Plenum der Antrag der CDU/CSU "Eckpunkte für eine BAföG-Reform" (14/2031), zu dem die Fraktion im Ausschuss einen Änderungsantrag vorgelegt hatte. Die Bundesregierung sollte damit aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf zur Novellierung des BAföG so rechtzeitig vorzulegen, dass dieser bereits Mitte 2000 in Kraft treten kann. Als Eckpunkte benannte die Union unter anderem einen Verzicht auf Anrechnung des Kindergeldes und gleichartiger Vergünstigungen bei den Elterneinkommen, eine Erhöhung der Freibeträge und Bedarfssätze entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten, die Vereinfachung der rechtlichen Regelungen und die Verlängerung der Förderungsdauer im Falle einer gleichzeitigen Kindererziehung. Die Gefördertenquote sollte auf mindestens 25 Prozent erhöht werden. Ebenfalls auf Ablehnung stieß der Antrag der PDS zur "Strukturellen Erneuerung der Ausbildungsförderung" (14/2789), mit dem die Fraktion die Vorlage eines Gesetzentwurfs forderte, der eine sozial gerechte, bedarfsdeckende sowie eltern- und partnerunabhängige Förderung sicherstellt. Gezahlt werden soll etwa ein einheitlicher Sockelbetrag von monatlich mindestens 500 DM an die Studierenden an Stelle der bisher gewährten Leistungen an die Eltern. Weiter sollte ein Aufstockungsbetrag bis zur Höhe des Durchschnittsbedarfs von derzeit ca. 1.280 DM monatlich als staatlicher Zuschuss ohne Rückzahlungsverpflichtung gewährt werden sowie eine automatische jährliche Anpassung der Förderbeträge an die Lebenshaltungskosten erfolgen.

BAföG-Reform notwendig

Übereinstimmend betonten alle Fraktionen den Reformbedarf beim bestehenden BAföG-System und unterstützten eine Verbesserung und Erhöhung der Förderung sowie eine Steigerung der Gefördertenquote. Nach Ansicht der SPD muss es Ziel sein, mehr jungen Menschen Bildungschancen zu eröffnen. Dazu solle zusätzlich etwa 1 Milliarde DM mobilisiert werden. Für die Bündnisgrünen ist die vorgesehene BAföG-Reform lediglich ein erster Schritt zu einer Reform der Studienförderung, die den neuzeitigen Lebens- und Studienbedingungen besser als bisher gerecht wird. Von Seiten der CDU/CSU wurde die Verzögerung bei der Einbringung des Gesetzentwurfs kritisiert. Der Bundesregierung zufolge soll die BAföG-Reform zum 1. April 2001 in Kraft treten. Die Regierung habe es dann geschafft, die Studierenden zweieinhalb Jahre "hinzuhalten", so die Union. Die F.D.P. warf der Regierung vor, ihr Wort gegenüber den jungen Menschen gebrochen zu haben. Keine grundlegende Reform des BAföG vermochte auch die PDS in den bisherigen Vorschlägen der Koalition zu erkennen, allenfalls eine weitere "Reparaturnovelle".

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0007/0007060a
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