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September 08/2000
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GESETZENTWURF DER BUNDESREGIERUNG

Abkommen über den Schutz der Meeresumwelt erweitert

(um)Die Bundesregierung strebt mit einem Gesetzentwurf (14/3949) die Ergänzung des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR-Übereinkommen) an. Den Angaben zufolge handelt es sich dabei um eine Anlage über den Schutz und die Erhaltung der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt des Meeresgebiets sowie um einen Anhang, der Maßstäbe für die Festlegung menschlicher Tätigkeiten im Sinne der Anlage setzen soll.

Ziel der Änderung in dem Übereinkommen sei es, die Kompetenzen der OSPAR-Kommission bei der Erarbeitung von Programmen und Maßnahmen zu konkretisieren, die die Ökosysteme und die biologische Vielfalt des Meeresgebiets schützen und erhalten. Die beigefügte Anlage und der dazugehörige Anhang seien unerlässlich geworden, um Fortschritte im marinen Naturschutz des Nordostatlantiks zu erreichen, so die Regierung.

Während die im Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks enthaltenen Naturschutzbestimmungen für einige Staaten (etwa Deutschland und die Niederlande) bereits ausreichten, um daraus Programme zu erarbeiten, wollten andere Vertragsparteien (insbesondere Island, Norwegen, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland) den Kompetenzbereich der OSPAR-Kommission hinsichtlich des marinen Naturschutzes zuvor klar abgegrenzt sehen. Laut Beschlüssen der Präambel soll die OSPAR-Kommission nicht aktiv werden, wenn geeignete Programme und Maßnahmen im Rahmen anderer völkerrechtlicher Übereinkünfte vorgeschrieben seien und dort "sachgerechter" umgesetzt werden könnten. Die Präambel benennt dabei keine konkreten Übereinkünfte und Vereinbarungen, da es sich um eine Vielzahl von Vereinbarungen handelt, die teils regionalen, teils globalen Charakter hätten.

Die OSPAR-Kommission sei verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen für die Meeresumwelt zu benennen, wenn nachteilige Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten festzustellen sind. Entsprechende Regelungen seien dann im Rahmen speziell anwendbarer völkerrechtlicher Übereinkünfte und Vereinbarungen oder durch die OSPAR-Kommission zusammen mit den zuständigen Gremien zu treffen, heißt es weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0008/0008052b
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