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September 08/2000
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GROSSE ANFRAGE

Union fragt nach Zukunft des Gesundheitswesens

(ge) Die CDU/CSU will von der Bundesregierung wissen, wie sie sich die Zukunft des Gesundheitswesens vorstellt. In einer Großen Anfrage (14/3887) stellen die Abgeordneten fest, mit der Gesundheitsreform 2000 seien die eigentlichen Strukturprobleme nicht gelöst worden.

Die Erfahrungen in der Vergangenheit hätten gezeigt, dass das Gesundheitswesen durch weitere Reglementierungen und Bürokratisierungen nur unbeweglicher und ausgabenintensiver werde.

Laut Union haben die Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen angekündigt, man werde insbesondere im Interesse der chronisch Kranken auf die Rehabilitation einen neuen Schwerpunkt legen. Die von der Koalitionsarbeitsgruppe "Behindertenpolitik" vorgelegten Eckpunkte zum geplanten Sozialgesetzbuch IX ließen bislang aber nicht erkennen, dass zur medizinischen Rehabilitation die erforderlichen konkreten Maßnahmen auf den Weg gebracht und der angekündigte neue Schwerpunkt verwirklicht würden.

Weiter heißt es, "gewichtige Institutionen und Sachverständige", darunter der Deutsche Ärztetag, hätten sich dafür ausgesprochen, die solidarisch finanzierten Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung zu überprüfen. Der Sachverständigenrat der Bundesregierung habe in seinem Jahresgutachten 1996/97 betont, dass Selbstvorsorge, Eigeninteresse und Kostenbewusstsein der Versicherten stärker zur Geltung kommen müssten und auf mehr Wettbewerb zwischen den Kassen zu setzen sei. Die Monopolkommission der Bundesregierung habe sich 1998 dafür ausgesprochen, den Kassen mehr Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Ausgestaltung des angebotenen Versicherungsumfangs zu gewähren.

Vor diesem Hintergrund fragt die Union nach den Themenkomplexen Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung, den Finanzierungsgrundlagen, den Steuerungsmechanismen und dem Organisationsrecht der Kassen. Im Einzelnen soll die Regierung erläutern, ob sie den Leistungskatalog verändern will und ob der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen über die Beitragssätze hinaus ausgeweitet werden soll. Ferner interessiert, wie die notwendige medizinische Versorgung bei stabilen Beitragssätzen dauerhaft gesichert werden kann und wie sich die Einnahmen der Gesetzlichen Krankenversicherungen durch die Einbeziehung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und der Scheinselbstständigen in die Sozialversicherungspflicht verändert haben.

Die Bundesregierung soll auch erläutern, ob sie das lohnabhängige Finanzierungssystem in seiner derzeitigen Ausprägung für dauerhaft ausreichend hält, um die Versorgung zu sichern und die Beitragssätze zu stabilisieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0008/0008055a
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