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Oktober 09/2000
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Union will Personenunternehmen steuerlich stärker entlasten

(fi) Die Bundesregierung soll die Einkommensteuerzahler rascher und deutlicher steuerlich entlasten. Dies verlangt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (14/4285), den der Bundestag am 12. Oktober zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat.

Die Regierung soll den halben durchschnittlichen Steuersatz für Gewinne aus Betriebsveräußerungen und -aufgaben wieder einführen, darin aber auch die Ausgleichszahlungen an selbstständige Handelsvertreter und Arbeitnehmerabfindungen rückwirkend ab 1999 und ohne Begrenzung durch einen Mindeststeuersatz einbeziehen.

Weitere Forderungen zielen auf die Erleichterung bei Umstrukturierungen für

Personenunternehmen ab, etwa durch die Wiederzulassung der steuerneutralen Realteilung. Darüber hinaus wollen die Abgeordneten die Beteiligungsgrenze des Paragrafen 17 des Einkommensteuergesetzes wieder heraufsetzen. Die Herabsetzung von zehn auf ein Prozent habe zur Folge, dass Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an kleinen Kapitalgesellschaften auch für Privatpersonen fast ausnahmslos steuerpflichtig werden. Dies behindere die Bereitstellung von Risikokapital für junge Unternehmen.

Die Steuerreform weist nach Ansicht der Unionsfraktion grundlegende Mängel auf, weil die Entlastung der Einkommensteuerzahler weit hinter der Entlastung der Kapitalgesellschaften durch die Senkung des Körperschaftsteuersatzes zurückbleibe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009039c
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