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Oktober 09/2000
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Freihäfen Emden und Bremen verkleinern

(fi) Der Freihafen Emden soll um fast drei Viertel seiner jetzigen Fläche verkleinert werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (14/4223) vorgelegt, den der Bundestag am 12. Oktober zusammen mit einem Gesetzentwurf zur Verkleinerung des Freihafens Bremen (14/4224) zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat.

Ziel sei es, das derzeitige Freihafengebiet in Emden wirtschaftlich effektiver zu nutzen und die Betriebskosten für den Freihafen zu senken. Dadurch sollen auch die Kosten für eine EU-rechtlich zwingend erforderliche Erneuerung des Freihafenzauns wesentlich reduziert werden.

Durch Ausgliederung seines rechts der Wesen gelegenen Teils soll der Freihafen Bremen verkleinert werden. Der bauliche Zustand der überalterten Infrastrukturanlagen im Übersee- und Europahafen sei zum Teil schlecht, heißt es zur Begründung. Verkehrsflächen und andere Flächen lägen teilweise brach. Deshalb seien vor allem die Areale im Ortsteil Handelshäfen für einen Investorenwettbewerb ausgeschrieben worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009043d
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