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Oktober 09/2000
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ANHÖRUNG DES GESUNDHEITSAUSSCHUSSES

Sachverständige uneins über Arznei- und Heilmittelbudgets

(ge) Sachverständige von Verbänden, Vereinen und Forschungseinrichtungen waren sich am 27. September in einer Anhörung des Ausschusses für Gesundheit uneins, ob die Arznei- und Heilmittelbudgets ihren Zweck erfüllen oder ob sie zum Beispiel durch Richtgrößen ersetzt werden sollten. Anlass für die Anhörung war ein Antrag der F.D.P. (14/3299), in dem die Abgeordneten fordern, die Budgets abzuschaffen und durch getrennte Richtgrößen zu ersetzen.

Wolfgang Schmeinck vom Bundesverband der Betriebskrankenkassen erklärte, die Budgets förderten die Konzentration auf das Wesentliche. Seit ihrer Einführung sei die Zahl der Verordnungen zurückgegangen, während sich die Qualität der Versorgung verbessert habe. Außerdem gebe es einen intensiveren Preiswettbewerb zwischen den Anbietern.

Frank Diener von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) erklärte hingegen in einer schriftlichen Stellungnahme, die Budgetvorgaben seien nicht adäquat und würden stets verfehlt. Sie würden aufgrund "politischer Formelkompromisse" und nicht nach wissenschaftlich begründeten Bedarfsermittlungen festgesetzt. Auch seien der Zeitpunkt und das Ausmaß der Budgetanpassungen nicht passend. Die Anpassung habe im laufenden Jahr für das jeweils folgende Kalenderjahr zu erfolgen. Dies sei jedoch praktisch ausnahmslos nicht geschehen. Damit gebe es nicht einmal ansatzweise Verlässigkeit. Weiter erklärte Diener, die Kriterien der Budgetanpassung seien in den 23 Vertragsregionen weitestgehend unberücksichtigt geblieben. Nur über die Kriterien Zahl und Altersstruktur der Versicherten und die Preiskomponente seien Größenordnungen halbwegs objektiv und einvernehmlich zu erreichen gewesen. Bei den Wirtschaftlichkeitsreserven und Innovationen sei dies nicht möglich. Der Vertreter der ABDA forderte budgetablösende Richtgrößen, die alle ärztlich veranlassten Leistungen einbeziehen.

Positive Steuerungswirkung

Johann Magnus von Stackelberg vom AOK-Bundesverband vertrat in einer schriftlichen Äußerung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK die Auffassung, dass infolge der Budgets Wirtschaftlichkeitsreserven partiell ausgeschöpft worden seien. Damit hätten sie eine positive Steuerungswirkung. Allerdings gebe es im Arzneimittelmarkt der gesetzlichen Krankenversicherungen nach wie vor erhebliche Reserven. Sie könnten anhand des AOK-Marktes des 1. Halbjahres 2000 auf 18,9 Prozent des Arzneimittelumsatzes beziffert werden. Das absolute Einsparvolumen in diesem Zeitraum liege für die AOK bei 1,5 Milliarden DM und für die gesetzlichen Krankenversicherungen bei hochgerechneten 3,6 Milliarden DM. Nehme man das Potenzial im Bereich umstrittener Arzneimittel noch hinzu, erhöhe sich der Wert der Wirtschaftlichkeitsreserve auf knapp 25 Prozent. Folglich bestehe kein Zwang zur Rationierung und es bliebe genug Raum für Innovation.

"Zwei-Klassen-Medizin"

Mark Seidscheck vom Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller dagegen sah die Lebensqualität der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen aufgrund der unzulänglichen Arzneimittelversorgung "gravierend beeinträchtigt". Seiner Meinung nach wird mit der Budgetierung eine Zwei-Klassen-Medizin eingeführt. Daher sollten die Budgets durch fachgruppenspezifische Richtgrößen ersetzt werden.

Dem widersprach der Kölner Sachverständige Dr. Karl Lauterbach, der keinen Zusammenhang zwischen Budgetierung und der Qualität der medizinischen Versorgung ausmachen konnte. Entscheidend seien dagegen Fortbildung und Qualitätssicherung.

Volker Hansen bezeichnete die Budgetierung im Namen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände als "Second-best-Lösung". Besser wäre es, einen abgesenkten Höchstbeitragssatz für die Krankenkassen festzulegen. Damit würden die Krankenkassen, die schon in der Vergangenheit kostenbewusst gehandelt haben, nicht benachteiligt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009049a
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