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November 11/2000
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ENTSCHEIDUNG IM BUNDESTAG

Entfernungspauschale und Heizkostenzuschuss gebilligt

(fi) Der Bundestag hat am 16. November dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Entfernungspauschale und zur Zahlung eines einmaligen Heizkostenzuschusses (14/4435) insofern zugestimmt, als er den Entwurf in zwei Gesetzesvorlagen aufteilte. Auf Empfehlung des Finanzausschusses (14/4631) vom Vortag nahm er zum einen ein Gesetz zur "Einführung einer Entfernungspauschale" und zum anderen ein "Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses" an. Neben den Koalitionsfraktionen votierte auch die PDS für die Gesetze, während CDU/CSU und F.D.P. sie ablehnten.

Die steuerliche Kilometerpauschale für Autofahrten vom Wohn- zum Arbeitsort in Höhe von 70 Pfennig pro Kilometer wird ab 2001 in eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale in Höhe von 80 Pfennig pro Kilometer umgewandelt.

Job-Tickets anrechnen

Der Finanzausschuss hat den Regierungsentwurf geändert, indem er vorgab, die Entfernungspauschale auch bei den Gewinneinkunftsarten anzusetzen und sie bei der Benutzung von Flugzeugen für die reine Flugstrecke nicht zuzulassen. Kostenlose oder verbilligte Job-Tickets oder Freifahrtsberechtigungen müssen ferner auf die Entfernungspauschale angerechnet werden. Gestrichen hat der Ausschuss die Regelung, dass Aufwendungen als Folge eines Verkehrsunfalls mit der Entfernungspauschale abgegolten sind.

Der einmalige Heizkostenzuschuss in Höhe von 5 DM pro Quadratmeter Wohnfläche wird für Wohngeldempfänger und einkommensschwache Haushalte gewährt. Dabei werden den Ländern die von ihnen gezahlten Heizkostenzuschüsse in vollem Umfang erstattet.

Die Einführung einer Entfernungspauschale führt nächstes Jahr zu Steuermindereinnahmen von 1,83 Milliarden DM, der Heizkostenzuschuss zu Ausgaben von 1,1 Milliarden DM in diesem und 300 Millionen DM im nächsten Jahr.

Die CDU/CSU-Fraktion begründete ihre Ablehnung damit, dass sie die Ökosteuer ablehne. Das Ziel, die Bürger von hohen Energiepreisen zu entlasten, werde nicht erreicht. 80 Pfennig seien zu niedrig, um die tatsächlichen Aufwendungen abzudecken. Gleichzeitig würden die Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel subventioniert.

Die F.D.P. argumentierte, die Gesetze könnten die Belastungen der Bürger durch gestiegene Energiepreise nicht dauerhaft verringern.

Der Finanzausschuss hatte einen Antrag der PDS-Fraktion abgelehnt, in dem unter anderem ein Tempolimit auf Autobahnen und die Befreiung der Schiene und der öffentlichen Personenverkehrsunternehmen von der Mineralölsteuer und vom halben Satz der Ökosteuer gefordert wurde. Die PDS hatte darüber hinaus ein längerfristig angelegtes Investitionsprogramm für das Schienennetz verlangt.

In einem vom Bundestag abgelehnten Entschließungsantrag der Fraktion (14/4650) wird gefordert, Ökosteuer-Einnahmen für ein ökologisches Umbauprogramm zu verwenden, einen sozialen Ausgleich für untere Einkommensgruppen zu schaffen und regenerative Energien von der Ökosteuer zu befreien.

"Lasten gerecht verteilt"

Der Bundesrat hatte die Regierung aufgefordert, den Ländern und Gemeinden einen vollständigen Ausgleich für die Steuerausfälle zu zahlen.

In der Gegenäußerung der Bundesregierung heißt es dazu, Bund und Länder einschließlich Gemeinden trügen die Lasten aus der Entfernungspauschale gemäß ihrem Anteil an den Steuereinnahmen. Die Lastenverteilung beim Heizkostenzuschuss entspreche dem Finanzierungsanteil von Bund und Ländern am Tabellenwohngeld. Damit sei die Verteilung der Lasten "ausgewogen und ebenengerecht". Drei Änderungswünschen des Bundesrates, die sich auf die Zahlung des Heizkostenzuschusses beziehen, stimmte die Bundesregierung im Grundsatz zu.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011027c
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