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November 11/2000
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Anliegen des Bundesrates zum Datenschutz einbeziehen

(in) Die Bundesregierung wird nach eigenen Worten bei der geplanten Reform des Datenschutzrechts Anregungen der Länder einbeziehen. Dies macht sie in ihrer als Unterrichtung (14/4458) vorgelegten Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates deutlich.

Die Länderkammer hatte den Gesetzentwurf der Regierung (14/4329) begrüßt, sich jedoch dafür ausgesprochen, von Brüssel eröffnete Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung einer EG-Datenschutzrichtlinie zu nutzen. Der Bundesrat argumentiert, im Sinne von Transparenz und Normenklarheit solle die Unterscheidung zwischen Vorschriften für den öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich beibehalten werden. Der Bundesrat plädiert zudem dafür, kleinere Unternehmen und Betriebe sowie deren Datenschutzbeauftragte in die Lage zu versetzen, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen vor Ort effektiv umzusetzen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011044d
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