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November 11/2000
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ZWEI SACHVERSTÄNDIGE IM AUSSCHUSS FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN

Mehr Testverfahren für genetisch veränderten Mais gefordert

(lw) Bei den Testverfahren für die Zulassung von gentechnisch verändertem Mais gibt es nach Auffassung von Angelika Hilbeck, einer Forscherin an der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich, einen großen Aufholbedarf. Die Sachverständige forderte bei einem Gespräch über die wissenschaftliche Bewertung von gentechnisch verändertem B.t.-Mais im Ernährungsausschuss am 8. November die angewandte Methodik der Testverfahren zu verbessern.

Hilbeck kritisierte, dass bei den Untersuchungen über die Unverträglichkeit von B.t.-Mais bei landwirtschaftlichen Nützlingen diesen auch Nahrungsmittel gegeben wurden, die die Tiere gar nicht hätten aufnehmen können. Außerdem hätten sich die Tierversuche auf einen zu kurzen Zeitraum erstreckt. Bei eigenen Versuchen hatte die Forscherin den Angaben zufolge nachgewiesen, dass bei einem Nützling dann eine "signifikant erhöhte Sterblichkeit" eintrat, wenn dieser mit genetisch veränderten B.t.-Maispflanzen gefüttert wurde. Es deute alles darauf hin, daß Larven des untersuchten Nützlings für Toxin empfindlich seien.

Den Angaben zufolge handelt es sich bei B.t.-Mais um eine Sorte, die ein Gen für ein B.t.-Toxin und ein Gen für die Toleranz gegen das Unkrautvernichtungsmittel "Basta" besitzt. Dabei wird von der Pflanze selbst ein Insektizid gegen Schädlinge wie den Maiszünsler erzeugt.

Zu den im Frühjahr dieses Jahres genannten Gründen für die Aussetzung der Zulassung beim Inverkehrbringen von B.t.-Mais vertrat Professor Gerd Hobom, Vorsitzender der Zentralen Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) am Robert-Koch-Institut, die Meinung, es handele sich dabei um eine "politische Entscheidung" und weniger um eine wissenschaftliche. Er habe keine Schwierigkeiten damit, wenn es als politische Entscheidung auch vertreten werde, wolle dies aber nicht mit wissenschaftichen Argumenten "ummäntelt" sehen. "Über Nacht wurde die Genehmigung sehr kurzfristig gestoppt, ohne die ZKBS einzubeziehen", so der Sachverständige. Zustimmend äußerte er sich über die Möglichkeit, weitere Testverfahren zu dem gentechnisch veränderten Mais zu machen. Allerdings kritisierte er Hilbecks Untersuchungen als "realitätsfern".

Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen ist B.t.-Mais eine Altlast. Dafür habe sich auf europäischer Ebene bereits die Rechtslage verändert. Auch die Bundesregierung habe erkannt, dass es Defizite bei der Erforschung von gentechnisch veränderten Pflanzen gebe und habe ihre Forschungsprogramme daraufhin überarbeitet. Nach den Worten der Bündnisgrünen kann eine gesundheits- ökologie- und wirtschaftsschädigende Wirkung dieser Pflanze nicht ausgeschlossen werden. Sie stelle eine Gefahr für die gesamte Landwirtschaft dar, weil sie diese unwiederbringlich verändern könne. Diese Auffassung wurde von der SPD nicht geteilt. Die Sozialdemokraten beharrten aber darauf, dass Risiken auszuschließen seien, weil die Regierung für das, was auf den Markt gelange, gegenüber der Bevölkerung verantwortlich sei. Von Seiten der Regierung wurde mitgeteilt, das Gesundheitsministerium habe die Genehmigung für B.t.-veränderten Mais im Frühjahr dieses Jahres ausgesetzt, nachdem "neue wissenschaftiche Erkenntnisse" vorgelegen hätten. An einer Aussetzung der Genehmigung hätte die ZKBS nicht zwingend beteiligt werden müssen. Die F.D.P. verwies darauf, dass vom Ministerium angeführte "neue wissenschaftliche Erkenntnisse" auf einer Studie des Öko-Instituts in Freiburg beruhten. Sie seien nachdrücklich angezweifelt worden.

Auch die CDU/CSU zeigte sich nicht überzeugt, dass bei der ausgesetzten Genehmigung der Stand der Wissenschaft eine Rolle gespielt habe. Die Union schloss sich dem Vorwurf Hoboms an, es habe sich dabei um eine politische Entscheidung gehandelt. Das Aussetzen der Genehmigung sei für die Entwicklung dieser Zukunftstechnologie nicht sehr hilfreich gewesen. Der Ausschuss kündigte für Februar 2001 eine öffentliche Anhörung zur "Grünen Gentechnik" an.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011049a
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