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November 11/2000
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KOALITIONSANTRAG ANGENOMMEN

Abgeordnete befürworten eine Reform des sozialen Wohnungsbaus

(vb) Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf zur Reform des sozialen Wohnungsbaus vorlegen. Dies forderte der Fachausschuss am 8. November, indem er einem Antrag von SPD und Bündnisgrünen (14/3664) mit dem Votum der Koalition und der PDS bei Gegenstimmen von Union und Liberalen annahm. Das jetzige Fördersystem müsse so weiterentwickelt werden, dass die Fördermittel flexibel und zielgenau eingesetzt werden könnten, heißt es in der Initiative weiter.

Außerdem müssten mit der Förderung sozial ausgewogene Bewohner- und Siedlungsstrukturen erhalten und geschaffen werden. Weiter erklärte der Ausschuss, die Förderung des Neubaus von Sozialwohnungen für besondere Bedarfsgruppen und Schwerpunkte sei auch weiterhin unverzichtbar. In den Augen der Mehrheit der Fachpolitiker ist der soziale Wohnungsbau ein zentrales Element der Wohnungspolitik. Die Bilanz sei hervorragend: Mit rund 9 Millionen geförderten Wohnungen habe er seit 1953 dazu beigetragen, dass die überwiegende Mehrheit der Bürger heute gut mit Wohnraum versorgt sei.

Nun gelte es, den sozialen Wohnungsbau effizienter und flexibler zu machen. Neben Neubauten sollten auch bereits vorhandene Bestände gefördert werden.

Abgewiesen wurde ein Antrag der CDU/CSU (14/3668). Die Koalition lehnte den Vorstoß ab, während sich F.D.P. und PDS der Stimme enthielten. In den Augen der Union ist der soziale Wohnungsbau auch in Zukunft unentbehrlich. Die Regierung solle einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der sozialen Wohnraumförderung vorlegen, heißt es weiter. Da die gesetzlichen Grundlagen aus den fünfziger Jahren stammten, sei eine Reform dringend und dulde keinen Aufschub. Die Reform solle Effizienz und soziale Treffsicherheit verbessern, individuellen Wohnraum insbesondere für Familien mit Kindern und zur Vorsorge für das Alter schaffen und ausgewogene Bewohnerstrukturen im Interesse der Bewahrung des sozialen Friedens gewährleisten. Außerdem sollten die verschiedenen wohnungspolitischen Instrumente im Interesse einer effizienten Wohnungspolitik abgestimmt werden.

Abgelehnt wurde auch ein Antrag der F.D.P. (14/3676). Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus soll im Rahmen der Zuständigkeiten des Bundes auf die Förderung nach dem Wohngeldgesetz umgelenkt werden, schreiben die Liberalen. Die Regierung solle eine Wohngeldnovelle vorlegen und die bisherigen Fördermittel des Bundes und der Länder sollten zur dauerhaften Leistungsverbesserung beim Wohngeld verwendet werden. Die Zuständigkeiten und die Kompetenzen für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus sollten den Ländern vollständig überlassen werden, verlangen die Abgeordneten. Sie treten dafür ein, dass die Regierung die im Rahmen der bereits beschlossenen Wohngeldnovelle vorgenommenen Kürzungen der Eigenheimförderung zurücknimmt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011053a
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