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November 11/2000
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UMTS-Milliarden nicht für Altschulden verwenden

(vb) Die Bundesregierung soll nicht aufgefordert werden, aus den Erlösen der Versteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen 3 Milliarden DM für die Altschuldenentlastung von Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern einzusetzen. Dies entschieden die Mitglieder des Fachausschusses, indem sie am 15. November einen Antrag der PDS (14/4350) mit den Stimmen aller anderen im Bundestag vertretenen Fraktionen zurückwiesen.

Zur Begründung hieß es im Antrag, die Wohnungsleerstände in den neuen Ländern hätten "bedrohliche Ausmaße" angenommen. Das Überangebot von einer Million Wohnungen führe zu ruinösen Tendenzen, gefährde Wohnungsunternehmen in ihrer Existenz, entwerte kommunales, genossenschaftliches und privates Vermögen und behindere eine "lebenswerte Perspektive" für die betroffenen Kommunen.

Mit derselben Stimmenmehrheit wurde ein weiterer Antrag der PDS (14/4399) zum Altschuldenhilfegesetz abgelehnt. Nach dem Willen der Antragsteller sollten Wohnungsunternehmen von Altverbindlichkeiten und daraus resultierenden Zins-Verbindlichkeiten entlastet werden. Anspruchsberechtigt sollten Unternehmen sein, deren Leerstand mindestens zehn Prozent der Wohnfläche umfasst. Voraussetzung sei, dass ein Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Existenz infolge dauerhaft nicht vermieteter Wohnungen gefährdet sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011054b
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