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November 11/2000
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Eigentumsgarantie in Namibia beachten

(aw) Eine Landreformpolitik in Namibia darf nach Auffassung der F.D.P. nur auf der Grundlage der in der Verfassung des Landes festgelegten Eigentumsgarantie in Frage kommen. Anlässlich des Deutschlandbesuches des namibischen Premierministers Hage Geingob Anfang November legte die Fraktion dazu einen Antrag (14/4414) vor.

Die Liberalen schreiben weiter, zehn Jahre nach der Unabhängigkeit Namibias häuften sich die Meldungen über Forderungen nach willkürlicher Enteignung von Großgrundbesitzern. Die seit 1990 mit absoluter Mehrheit regierende Swapo habe die Frage von Landreformen bislang nur zögerlich in Angriff genommen. Zwar habe sich Windhuk von Aufforderungen des simbabwischen Präsidenten Robert Mugabe distanziert, die namibische Bevölkerung solle sich "ihr Land zurückholen". Unter dem Druck der Ereignisse im Nachbarland habe die politische Forderung zügiger Landreformen jedoch an Aktualität gewonnen.

Die Bundesregierung, so die F.D.P. weiter, müsse klarstellen, dass an der namibischen Verfassung orientierte staatliche Handeln "zentrale Voraussetzung" für die Fortsetzung der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit sei. Auch die Erörterung von Menschenrechtsverletzungen und rechtswidrigem Verhalten staatlicher Stellen in Namibia müssten Gegenstand eines wohlverstandenen partnerschaftlichen Dialoges zwischen Berlin und Windhuk sein.

Dabei müsse die Bundesregierung insbesondere deutlich machen, dass verfassungswidrige Zwangsrekrutierungen eigener Staatsangehöriger für militärische Einsätze im Ausland mit den Grundsätzen "guter Regierungsführung" (good governance) nicht vereinbar seien.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011067a
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