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November 11/2000
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GEMEINSAME ENTSCHLIESSUNG KAM NICHT ZUSTANDE

Koalitionsinitiative zur Charta der Grundrechte gebilligt

(eu) Die SPD hat es am 8. November im Europaausschuss bedauert, dass es im Plenum des Bundestages nicht zu einer gemeinsamen Entschließung zur EU-Grundrechtecharta kommen wird. Angesichts der Tatsache, dass ein Entschließungsantrag von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen (14/4269) zu diesem Thema weitgehende Übereinstimmung mit Initiativen der CDU/CSU (14/4246) sowie der F.D.P. (14/4253) aufweise, könne man eine entsprechende Absage der Unionsfraktion nur mit Enttäuschung zur Kenntnis nehmen, so die SPD.

Der Ausschuss billigte daraufhin den Antrag der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der CDU/CSU bei Enthaltung von F.D.P. und PDS. Er übernahm damit die Forderung, die Bundesregierung möge sich für die frühestmögliche Aufnahme der Charta in die Europäischen Verträge einsetzen. Zu prüfen sei zudem, ob dazu ein Referendum in der gesamten Europäischen Union ermöglicht werden könne.

Der CDU/CSU begründete ihre ablehnende Haltung unter anderem damit, sie sei gegen ein solches Referendum. Aus der Union hieß es ergänzend, eine Reihe von Abgeordneten werde wegen grundsätzlicher Bedenken gegen alle Entschließungen zur EU-Charta stimmen. Der Vorsitzende des Europaausschusses, Friedbert Pflüger (CDU/CSU), dankte im Übrigen den Abgeordneten Jürgen Meyer (SPD) und Peter Altmaier (CDU/CSU) im Namen des Ausschusses für ihre als verdienstvoll bezeichnete Arbeit im Konvent, der den Entwurf der EU-Grundrechtecharta erarbeitet hatte.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011067c
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