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Dezember 12/2000
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ANHÖRUNG ZU DEN AFA-TABELLEN BESCHLOSSEN

Wirtschaftsausschuss für Korrekturen an den Abschreibungszeiträumen

(fi) Mit den geplanten neuen Tabellen für die steuerliche "Absetzung für Abnutzung" (AfA) haben sich am 6. Dezember der Finanz- und der Wirtschaftsausschuss befasst. Der Finanzausschuss beschloss am 8. Dezember eine Anhörung zu einem Antrag der F.D.P.-Fraktion (14/1887). Darin wird gefordert, die Abschreibungstabellen nicht zu ändern. Die Anhörung findet am 15. Januar statt.

Im Finanzausschuss führte die Bundesregierung unter anderem aus, sie sei in der Bewertung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) zu den AfA-Tabellen von 1997, das als Auslöser für die Änderungen gilt, nicht mehr frei. Die 16 obersten Finanzbehörden der Länder seien in ihrer Bewertung des Urteils übereingekommen, dass es zu einer Änderung der Tabellen zwinge. Je später die Tabellen, die zum 1. Januar 2001 in Kraft treten sollen, im Bundessteuerblatt veröffentlicht würden, desto eher setze man sich dem Vorwurf der Investoren aus, sie hätten diese Änderungen bei der Anschaffung eines Wirtschaftsguts nicht vorhersehen können, erklärte die Regierung.

Der Wirtschaftsausschuss hat am 6. Dezember Änderungen an den Tabellen verlangt. Der Vorsitzende Matthias Wissmann (CDU/CSU) bezeichnete es als – mit Ausnahme der PDS – gemeinsame Position, dass die bisher vorgelegten Zeiträume den Wunsch nach einer Verstärkung der konjunkturellen Entwicklung und des Erneuerungsprozesses in der Wirtschaft nicht ausreichend berücksichtigten. Vor allem bei Gütern, die elementar seien für eine Modernisierung der Volkswirtschaft, strebe der Ausschuss Änderungen an.

Beispielsweise könne die vorgesehene Verlängerung der Abschreibungszeit bei Scannern und Druckern von vier auf sechs Jahre nicht akzeptiert werden. Zu prüfen sei auch, ob ein Abschreibungszeitraum von drei Jahren für Personalcomputer und Workstations ausreicht. Auf keinen Fall dürften die vom Bundesfinanzministerium genannten 3,5 Milliarden DM Steuermehreinnahmen auf Grund der geänderten Tabellen überschritten werden. Der Ausschuss beauftragte den Vorsitzenden, in diesem Sinne an den Bundesfinanzminister und den Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz der Länder zu schreiben.

Die SPD erkannte in den vorliegenden Tabellen ein Stück "psychologische Demotivation" für die Wirtschaft, Erneuerungsinvestitionen vorzunehmen. Das BFH-Urteil lasse Spielräume in der Auslegung. Die Abschreibungsdauer bei Informations- und Kommunikationstechnologien betrage in den USA ein Jahr, für Software in Frankreich ebenfalls ein Jahr. Es gehe darum, in die Liga derer aufzusteigen, die die Produktivität anschieben, so die Fraktion. Die jetzigen Tabellen seien keine befriedigende Lösung.

Die CDU/CSU erklärte, sie freue sich über die gemeinsame Haltung im Ausschuss, gegen die "Fiskalisten in der Republik" vorzugehen. Es gebe die Chance, von einer exportinitiierten zu einer investitionsgüterinitiierten Konjunktur überzugehen. Man setze gerade im Mittelstand auf eigenkapitalfinanzierte Unternehmen, denen die Abschreibungen als wesentliches Finanzierungsinstrument dienten.

Im internationalen Vergleich müsse die Eigenkapitalausstattung mittelständischer Unternehmen verbessert werden. Auch sollten sich die Unternehmen nicht mit Einzelnachweisen gegenüber den Finanzbehörden beschäftigen müssen, so die Union. Statt der technischen Abnutzungsdauer sollte die wirtschaftliche Nutzungsdauer zum Maßstab erhoben werden. Aus wirtschaftlicher Sicht dürfe es überhaupt keine Verlängerungen bei Abschreibungszeiträumen geben.

Bündnis 90/Die Grünen regten an, bei Personalcomputern zu einer einjährigen Abschreibungsfrist zu kommen. Die F.D.P. rief die Koalition dazu auf, ihre Position mit dem Finanzminister in einer "Regierungsklausur" zu überdenken. Die PDS befürwortete zwar realistische Abschreibungszeiten, wies aber auch auf Finanzlöcher hin, die gedeckt werden müssten. Die Gegenfinanzierung dürfe dabei nicht zulasten sozial Schwacher gehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012036a
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