Deutscher Bundestag
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Dezember 12/2000
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Institutsgründung befürwortet

(mr) Der Bundestag hat dafür plädiert, ein unabhängiges Deutsches Institut für Menschenrechte zu gründen. Das Parlament stimmte am 7. Dezember für einen entsprechenden Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. (14/4801).

Die Bundesregierung forderten die Abgeordneten auf, in enger Abstimmung mit Nichtregierungsorganisationen (NGO) und der Wissenschaft die nötigen Schritte einzuleiten. Das Institut solle anwendungsorientiert arbeiten und das Angebot bestehender staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen ergänzen.

Den Parlamentariern zufolge soll die Einrichtung über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland informieren sowie dazu beitragen, dass Menschenrechtsverletzungen vermieden und deren Schutz gefördert werden können. Das Institut müsse in der Lage sein, eigeninitiativ und unabhängig von jedweden Vorgaben und Weisungen der Regierung und anderen öffentlichen und privaten Stellen zu handeln, so die Forderung von Sozial- und Christdemokraten sowie Bündnisgrünen und Liberalen.

Nach dem Willen des Bundestages ist das Menschenrechtsinstitut in der Nähe des Berliner Regierungssitzes zu etablieren, um eine enge Zusammenarbeit mit den Ressorts, dem Parlament und den NGO zu gewährleisten. Die festen Kosten des Instituts solle zunächst der Bund übernehmen. Später sei zu prüfen, ob eine andere Form der Etatisierung, etwa beim Bundestag, geboten ist.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012050a
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