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Dezember 12/2000
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BESCHLUSS DES PARLAMENTS

Vereinigte Staaten sollen auf die Todesstrafe verzichten

(mr) Für einen Verzicht der USA auf die Todesstrafe hat sich am 7. Dezember der Bundestag einmütig ausgesprochen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten dazu einen Antrag (14/4800) vorgelegt.

Die Abgeordneten verwiesen darauf, die US-Politik nehme für sich in Anspruch, den Menschenrechten, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit weltweit zum Durchbruch zu verhelfen. Aus diesem Grund komme der Haltung Washingtons zur Todesstrafe höchstes Gewicht zu, um die Ernsthaftigkeit, Nachdrücklichkeit und Glaubwürdigkeit dieser Bemühungen zu unterstreichen.

Appelle des Bundestages in dieser Sache seien keine Einmischung in inneramerikanische Angelegenheiten, sondern vielmehr Ausdruck des Wunsches des deutschen Parlaments, dass sich die USA ebenfalls für die endgültige und weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzen.

Die Bundesregierung wurde aufgefordert, sich im Rahmen der Vereinten Nationen dieses Ziel einzusetzen. Ein Erfolg versprechendes gemeinsames Vorgehen der EU-Mitgliedstaaten im sei weiterhin "nachdrücklich mitzugestalten", so die Abgeordneten.

Im Vorgriff auf das Ziel einer Abschaffung der Todesstrafe in den USA muss nach Ansicht des Bundestages gegenüber Washington darauf gedrungen werden, zumindest die Straftatbestände für deren Verhängung deutlich zu reduzieren. Zudem dürften Personen, die zur Tatzeit keine 18 Jahre alt waren, nicht mehr hingerichtet werden. Auch geistig kranke oder zurückgebliebene Personen seien nicht mehr zu exekutieren.

Die Abgeordneten wiesen auch darauf hin, einer Studie zufolge machten Schwarze 42 Prozent aller in den USA zum Tode verurteilter Gefangene aus, obwohl nur 12 Prozent aller US-Bürger schwarzer Hautfarbe seien. Schwarze würden zudem elfmal häufiger wegen eines Mordes an einer weißen Person verurteilt als Weiße wegen der Ermordung eines Schwarzen. Ein diesbezüglich prominenter Fall sei der Journalist Mumia Abu-Jamal, den man in einem Verfahren, an dessen einwandfreier juristischer Durchführung ernst zu nehmende Zweifel begründet seien, zum Tode verurteilt habe. Einen Antrag der PDS (14/3196) zu Abu-Jamal lehnte der Bundestag auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (14/4642) ab.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012050c
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