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Dezember 12/2000
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ENTSCHEIDUNG DES BUNDESTAGES

Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf das Arbeitslosengeld anrechnen

(as) Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sollen in die Berechnung des Arbeitslosen- und Krankengeldes einbezogen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Regierung (14/4371) vor, den das Plenum am 1. Dezember mit den Stimmen der Koalition bei Ablehnung der anderen Fraktionen in geänderter Fassung annahm. Damit wird den Angaben zufolge ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Sommer dieses Jahres umgesetzt.

Dieses hatte entschieden, dass einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bei der Berechnung von kurzfristigen Lohnersatzleistungen herangezogen werden muss. Die Neuregelung führt voraussichtlich zu einer Mehrbelastung des Haushalts der Bundesanstalt für Arbeit in Höhe von 2,4 Milliarden DM für das laufende Jahr. Die geschätzten Mehrausgaben der Krankenkassen betragen laut Bundesregierung für 2000 rund 1,5 Milliarden DM.

In den Ausschussberatungen warf die SPD der früheren Koalition vor, für den Verfassungsverstoß verantwortlich zu sein. Die mit dem Gesetzentwurf gefundene Lösung sei sachgerecht, verwaltungspraktikabel und entspreche den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Mit einem vom Ausschuss angenommenen Änderungsantrag habe die Koalition den Betrieben einen Anstoß gegeben, Strukturkurzarbeitergeld für Qualifikationsmaßnahmen zu nutzen.

Die CDU/CSU kritisierte den Gesetzentwurf als "einen Verschiebebahnhof" zwischen den Sozialversicherungszweigen. Die rückwirkend geltenden Regelungen zu den Einmalzahlungen beim Krankengeld widersprächen dem Vertrauensschutz und seien erneut nicht verfassungsgemäß. Die Lohnnebenkosten würden mit dem Gesetzentwurf nicht gesenkt. Nach Ansicht der Bündnisgrünen wird mit dem Gesetz der seit Jahren bestehende verfassungswidrige Zustand bei der sozialrechtlichen Behandlung von Einmalzahlungen geheilt. Es sei erforderlich und gerecht, dass die Arbeitnehmer, die Beiträge geleistet hätten, nunmehr auch entsprechende Ansprüche erhielten.

In den Augen der F.D.P. wäre es besser gewesen, die Beiträge der Arbeitnehmer zu senken. Niemand würde dadurch schlechter gestellt, wenn Sonderzahlungen beitragsfrei wären. So könnten im Jahr 2001 etwa 0,25 Beitragssatzpunkte bei der Bundesanstalt für Arbeit eingespart werden. Die PDS bezeichnete das Gesetz als notwendig, Arbeitslosenhilfeempfänger würden aber deutlich schlechter gestellt. Die Parlamentarier brachten einen Änderungsantrag (14/4859) ein, nach dem Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe gleich behandelt werden sollten. Die Initiative fand bei den anderen Fraktionen keine Unterstützung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012057a
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