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Dezember 12/2000
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ERP-WIRTSCHAFTSPLAN 2001 BESCHLOSSEN

Höhere Risiken durch Verkaufserlös abdecken

(wi) Der Bundestag hat am 8. Dezember dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/4299) über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2001 zugestimmt. Er folgte damit einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (14/4930) vom 6. Dezember, die mit Koalitionsmehrheit gegen das Votum von CDU/CSU und F.D.P. bei Enthaltung der PDS beschlossen wurde.

Der ERP-Wirtschaftsplan sieht vor, rund 13,5 Milliarden DM für mittelständische Unternehmen vor allem in den neuen Ländern bereitzustellen. Im Einzelnen sind 2,6 Milliarden DM für Aufbauinvestitionen in regionalen Fördergebieten sowie 2,5 Milliarden DM für Existenzgründungen vorgesehen. Weitere 1,7 Milliarden DM umfasst das Eigenkapitalhilfeprogramm, während 1,4 Milliarden DM für die Innovationsförderung zur Verfügung stehen. Zudem werden Stipendien an Studenten und Wissenschaftler vergeben.

Im Wirtschaftsausschuss machten SPD und Bündnisgrüne deutlich, dass mit der Übernahme des Programms "Beteiligungskapital für kleine Technologie-Unternehmen" (BTU) in das ERP-Sondervermögen zusätzliche Risiken verbunden seien. Zur Gegenfinanzierung sei vorgesehen, den Erlös aus dem Verkauf der bundeseigenen Anteile an der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) und die ERP-Rücklage der Kreditanstalt für Wiederaufbau dem Sondervermögen zufließen zu lassen.

Die CDU/CSU-Fraktion sah das Sondervermögen durch den Verkauf der DtA-Anteile und die Übernahme des BTU in seiner Substanz gefährdet. Dadurch würden Mittel aufgezehrt, die sonst für die Förderung zur Verfügung gestanden hätten. Ziel des Verkaufs der DtA-Anteile sei die Haushaltssanierung. Dafür werde eine Eigenkapitalschwächung des Sondervermögens in Kauf genommen.

Einig waren sich die Fraktionen darin, keine weiteren risikobehafteten Programme in das Sondervermögen aufzunehmen. Auch sollte die Regierung vorschlagen, wie die Risiken der Programme transparent gemacht werden können. Der Wirtschaftsausschuss werde dazu eine Änderung beim ERP-Wirtschaftsplangesetz 2002 vorschlagen. Vor diesem Hintergrund zog die PDS ihren Änderungsantrag zurück, wonach das Wirtschaftsministerium im Ausschuss regelmäßig über die Risikoentwicklung berichten sollte.

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen hat der Ausschuss am gleichen Tag einen Antrag der PDS-Fraktion (14/4556) abgelehnt, das BTU erst nach einer Aufstockung des ERP-Kapitals in das Sondervermögen zu verlagern oder eine Kapitalerhöhung des ERP aus Haushaltsmitteln für neue BTU-Förderzusagen vorzunehmen. Der Bundestag schloss sich diesem Votum (14/4931) am 8. Dezember an.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012066d
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