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Januar 01/2000
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FRIEDENS- UND KONFLIKTFORSCHUNG

Kontroverse Debatte um Stiftungsgründung

(bf) Nach kontroverser Beratung hat der Deutsche Bundestag am 20. Januar auf Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses ( 14/2419) einem Antrag der Koalitionsfraktionen zur Förderung der Friedens- und Konfliktforschung ( 14/1963) zugestimmt.

Der Ausschuss hatte sich mehrheitlich der Argumentation von SPD und Bündnisgrünen angeschlossen, angesichts der neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen in der Welt sei das Instrumentarium zur Friedenssicherung um Konfliktregulierung zu erweitern und zu optimieren.

Vonseiten der Union wurde eine mangelnde Breite des Ansatzes der Bundesregierung für die Förderung der Friedens- und Konfliktforschung kritisiert. Die F.D.P. vertrat die Auffassung, dass die theoretische Friedens- und Konfliktforschung in der Vergangenheit nur einen geringen Einfluss auf die Lösung von Konflikten gehabt habe. Die PDS wollte bei der Gestaltung der neuen Fördermaßnahme die Unabhängigkeit von den jeweils Regierenden gewahrt wissen.

Ebenfalls angenommen wurde der Antrag von SPD und Bündnisgrünen zur Gründung einer Stiftung zur Friedens- und Konfliktforschung ( 14/2519). Der CDU/CSU-Antrag ( 14/2521) fand keine Mehrheit. In den Anträgen dokumentierten SPD und Bündnis 90/Die Grünen einerseits und CDU/CSU andererseits ihre gegensätzlichen Auffassungen über die Notwendigkeit einer Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung. Für die Koalitionsfraktionen stellte sie ein "notwendiges und effizientes Instrument" dar, um die mit der Friedens- und Konfliktforschung verbundenen Ziele zu erreichen. Der Vorteil einer mit ausreichenden Mitteln ausgestatteten Stiftung bestehe unter anderem darin, dass diese ihre Aufgabe weitgehend unabhängig von wechselnden politischen Interessen wahrnehmen könne. Deshalb sei die Regierungsentscheidung, eine solche Stiftung zu gründen und mit einem Stiftungsvermögen von 50 Millionen DM auszustatten, zu begrüßen.

Unabhängigkeit sichern

SPD und Bündnisgrüne traten dafür ein, den Zweck der Stiftung so zu bestimmen, dass die Friedensforschung dauerhaft gestärkt sowie politische und finanzielle Unabhängigkeit gesichert werden. Die Stiftung solle ihren Zweck vor allem durch die Förderung und Vergabe wissenschaftlicher Vorhaben, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und herausragender wissenschaftlicher Leistungen sowie durch wissenschaftliche Konferenzen verwirklichen. Daneben solle sie Anregungen und Anstöße für die wissenschaftliche Kooperation sowie die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis geben, selbst jedoch keine wissenschaftlichen Untersuchungen vornehmen. Die wesentlichen Arbeitsergebnisse der geförderten Projekte und Vorhaben sollten der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Schließlich solle die Stiftung ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen.

Stiftung überflüssig

Dagegen hielt die CDU/CSU eine Stiftung nicht für erforderlich. In der von Bundesregierung und Bundestag beschlossenen Neuformierung der politikberatenden Forschung bestehe bereits eine gute institutionelle Grundlage. Eine Stiftung würde darüber hinaus die bislang von der Bundesregierung verfolgten Bemühungen, außeruniversitäres Fachwissen zu bündeln, in ihr Gegenteil verkehren. Die Regierung habe im Zusammenhang mit der Zusammenlegung und dem bevorstehenden Umzug der Stiftung Wissenschaft und Politik und des Bundesinstituts für Ostwissenschaftliche und Internationale Studien nach Berlin ein "tieferes Verständnis für die Bedeutung und Förderung der außeruniversitären Politikberatung" vermissen lassen. Die Erhöhung der Mittel zur Förderung der Friedens- und Konfliktforschung im Etat des Bildungs- und Forschungsministeriums stehe im Gegensatz zur "rigiden Politik", mit der auch im Bundeshaushalt 2000 die Mittel für die Stiftung Wissenschaft und Politik sowie Zuschüsse an die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik auf Vorjahresniveau eingefroren worden seien. Die Fraktion forderte die Regierung daher auf, nicht "einseitige Klientelpflege" zu betreiben und Friedens- und Konfliktforschung als Teil des Aufgabenprofils des integrierten Berliner Instituts zu stärken. Neue bürokratische Strukturen sollten nicht entstehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0001/0001036b
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