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April 03/2000
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GESETZENTWURF DER BUNDESREGIERUNG

Vergleichende Werbung soll künftig zulässig sein

(re) Vergleichende Werbung soll künftig unter bestimmten Bedingungen zulässig sein. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/2959) vor. Damit soll eine EU-Richtlinie aus dem Herbst 1997 (97/55/EG) in deutsches Recht umgesetzt werden.

Bislang ist den Angaben zufolge die vergleichende Werbung im deutschen Recht nicht ausdrücklich geregelt. Sie sei jedoch vor der Verabschiedung der Richtlinie von der Rechtsprechung in den meisten Fällen als wettbewerbswidrig angesehen worden, erläutert die Regierung.

Auch künftig soll allerdings vergleichende Werbung gegen die "guten Sitten" verstoßen, wenn sie sich nicht auf Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung bezieht. Gleiches gilt, wenn es zu Verwechslungen zwischen dem Werbenden und einem Mitbewerber oder zwischen den von diesen angebotenen Waren oder Dienstleistungen kommen kann. Eine entsprechende Regelung soll Eingang in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb finden.

Die Regierung will zudem über eine Änderung des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens erreichen, dass außerhalb von Fachkreisen für Arzneimittel zur Anwendung bei Menschen nicht mit Angaben geworben werden darf, die nahe legen, dass die Wirkung des Arzneimittels einer anderen Medizin oder Behandlung entspricht oder überlegen ist.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0003/0003038a
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