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April 03/2000
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FINANZAUSSCHUSS HÖRTE KOMMUNALE SPITZENVERBÄNDE

Gewerbesteuerumlage sollte nicht unbefristet erhöht werden

(fi) Die geplante unbefristete Erhöhung der Gewerbesteuerumlage zugunsten von Bund und Ländern von rund 20 auf 30 Prozent des Gewerbesteueraufkommens wird von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände abgelehnt. Dies machten Vertreter des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages am 15. März in einem nichtöffentlichen Expertengespräch zum Koalitionsentwurf des Steuersenkungsgesetzes ( 14/2683) deutlich.

Angesichts der hohen Schätzrisiken bei den Gewerbesteuermehreinnahmen, die durch eine höhere Gewerbesteuerumlage abgeschöpft werden sollen, und angesichts rückläufiger Gewerbesteuermehreinnahmen aufgrund der veränderten Abschreibungsmodalitäten dürften die Entscheidungen über die Anhebung der Umlage nicht auf der Basis von Schätzungen des Bundesfinanzministeriums (BMF) getroffen werden, betonten die Sachverständigen. Vor allem sei es nicht sachgerecht, die Erhöhung der Umlage langfristig festzulegen.

Die Spitzenverbände erklärten, man könne den Gesetzentwurf mit Ausnahme der vorgesehenen Regelung bei der Gewerbesteuerumlage mittragen. Das BMF wurde aufgefordert, die errechneten finanziellen Auswirkungen zu überarbeiten, weil die Steuermindereinnahmen, die auf die Gemeinden zukämen, nicht in der tatsächlich anfallenden Höhe genannt würden. Es sei mit Mindereinnahmen von 4,5 Milliarden DM für die Kommunen zu rechnen, so die Verbandsvertreter. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund bezeichnete das Ausmaß der geplanten Anhebung der Gewerbesteuerumlage als "nicht vertretbar".

Der Deutsche Städtetag stellte klar, dass die Städte, Gemeinden und Kreise sich auch nicht generell gegen eine höhere Gewerbesteuerumlage wendeten. Das Problem bestehe darin, dass nach den jetzigen Plänen die Gemeinden im Vergleich zu Bund und Ländern allerdings überproportional von Steuermindereinnahmen betroffen seien. Die Kommunen verkrafteten weitere Mindereinnahmen nicht mehr. Für den Deutschen Landkreistag kommt es darauf an, die Gewerbesteuer als eine den Gemeinden zufließende Steuer mit der Gestaltungsmöglichkeit des Hebesatzrechts beizubehalten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0003/0003040b
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