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April 03/2000
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ANTRÄGE ZUM ARTENSCHUTZ

Schutz der Wale sicherstellen und Handel mit Elfenbein wieder verbieten

(um) Die Bundesregierung soll ihren Einfluss innerhalb und außerhalb der EU geltend machen, damit sowohl im Washingtoner Artenschutzabkommen als auch innerhalb der Internationalen Walfangkommission ein optimaler Schutz der Wale gewährleistet bleibt. Ein entsprechender Antrag ( 14/2985) von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde am 23. März vom Bundestag einstimmig angenommen.

Nach Angaben der Koalition werden sowohl Norwegen als auch Japan bei der nächsten Sitzung des Artenschutzabkommens vom 10. bis 20. April erneut eine Herabstufung der Zwerg- und Grauwalbestände beantragen. Dadurch wäre der internationale Handel mit Walprodukten unter bestimmten Bedingungen wieder möglich.

Weiter heißt es, neben den kommerziellen Interessen einzelner Staaten am Walfang seien die Säugetiere mehr und mehr durch vom Menschen verursachte, globale Umweltveränderungen bedroht. Dazu zähle der Treibhauseffekt und die Überfischung der Meere.

Im Antrag begrüßen die Fraktionen außerdem die Bemühungen der Bundesregierung, international einen grundsätzlichen Perspektivenwechsel im Bereich des Walschutzes zu erreichen. Ziel sei es, die nutzungsorientierte durch eine ausschließlich am Artenschutz orientierte Herangehensweise abzulösen.

Der Bundestag nahm am 23. März gegen die Stimmen von F.D.P. auch einen Antrag ( 14/2986) zum Handelsverbot von Elfenbein an, den SPD und Bündnis 90/Die Grünen gestellt hatten. Danach sollen afrikanische Elefanten durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) streng geschützt werden.

Die Fraktionen fordern die Bundesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass die Europäische Union auf der WA-Vertragsstaatenkonferenz im kommenden April in Nairobi eine entsprechende Initiative ergreift. Hintergrund der Initiative der Fraktionen ist die nach Angaben Kenias und Indiens verstärkte Wilderei gegenüber Elefanten und ein anwachsender Schmuggel mit Elfenbein. Dies habe zu einer ernsthaften Bedrohung für das Überleben der Dickhäuter geführt. Allein zwischen 1998 und 1999 seien innerhalb und außerhalb Afrikas über zehn Tonnen Elfenbein beschlagnahmt worden, die internationalen Naturschutzverbänden zufolge auf verstärkte Wilderei in Afrika schließen ließen. Schon in den Jahren 1989 bis 1997 waren den Angaben zufolge alle Arten von afrikanischen Elefanten in einem Anhang des WA aufgelistet, der jeglichen Handel mit Elfenbein untersagte. Anschließend habe aber die Vertragsstaatenkonferenz die restriktive Handhabung wieder gelockert.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) bezifferte in seiner Erklärung zur elften Vertragsstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen vor dem Bundestag den Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten auf etwa 10 Milliarden DM jährlich. Die Liste der bedrohten Arten sei seit Inkrafttreten stetig gewachsen.

Sechs Anträge will die Bundesregierung bei der Vertragsstaatenkonferenz stellen, damit bestimmte Spezies in höhere Schutzkategorien aufgenommen oder neue Arten unter Schutz gestellt würden - so etwa die südafrikanische Teufelskralle.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0003/0003059a
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