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April 04/2000
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ERGEBNISSE DER INNENMINISTERKONFERENZ IM AUSSCHUSS BERATEN

Deutsch-schweizerischer Polizeivertrag als Orientierungsrahmen

(in) Zwei Themen der 160. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder beschäftigten die Abgeordneten des Innenausschusses in seiner Sitzung am 5. April. Die Bundesregierung erklärte, die Empfehlung von Tampere (Finnland) zur Einrichtung einer operativen Task Force werde durch die Innenministerkonferenz (IMK) grundsätzlich unterstützt.

Bei dem britischen Vorschlag müsse aber darauf geachtet werden, dass bereits bewährte und erfolgreiche Strukturen der EU und Europol nicht durch ein neu zu schaffendes Gremium überlagert oder beeinträchtigt werden. Zur Klärung habe der portugiesische Vorsitz zu einem Treffen der europäischen Polizeichefs Anfang April in Lissabon eingeladen. Deutschland werde aber wegen der unzureichenden Sprachenregelung nicht teilnehmen und seine Position schriftlich einbringen.

Zweites Schwerpunktthema der IMK war die Einräumung hoheitlicher Befugnisse für Polizeivollzugskräfte benachbarter Staaten zur Gefahrenabwehr, was die Bundesregierung hinsichtlich der internationalen Verbrechensbekämpfung nachhaltig befürworte. Laut Regierung stellen dabei grenzüberschreitende Befugnisse, wie sie außerhalb Schengens im deutsch-schweizerischen Polizeivertrag vom April 1999 vereinbart worden sind, einen Orientierungsrahmen für den künftigen Abschluss oder die Nachbesserung neuer oder bereits bestehender bilateraler Abkommen mit den Schengen-Nachbarn dar.

Das IMK habe sich dafür eingesetzt, die Kooperation durch Revision oder den Abschluss neuer Abkommen voranzutreiben. Der polizeilichen Zusammenarbeit komme dabei an den Nord- und Ostgrenzen Deutschlands, die zugleich die Außengrenze des Schengen-Raumes darstellten, besondere Bedeutung zu. Mit der Tschechischen Republik seien Verhandlungen im März aufgenommen worden, der Republik Polen würden in Kürze entsprechende Entwürfe übermittelt, und Dänemark wolle im Mai Stellung nehmen. Die Bundesregierung werde sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck für die Umsetzung der in Tampere beschlossenen Erweiterung der Zuständigkeit von Europol auf die Bekämpfung der Geldwäsche einsetzen. das Bundesinnenministerium habe das federführende Justizministerium gebeten, auf einen erfolgreichen Abschluss der Einrichtung weiterer Ermittlungsgruppen zu drängen, um deren Einsatz auch in anderen Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Bund und Länder sähen derzeit keine Notwendigkeit, Europol originäre Ermittlungsaufgaben mit eigenen exekutiven Befugnissen zuzuweisen.

Abgeschlossen sei im Vorfeld der Fußball-Europameisterschaft 2000 das Abkommen mit Belgien zur Vereinfachung der grenzüberschreitenden Arbeit. Der Einsatz verdeckter Ermittler sei allerdings heikel, wenn diese ohne Einschaltung des anderen Staates tätig würden. Die Immunität sei in den Abkommen mit Belgien und der Schweiz nicht so geregelt wie bei Europol. Auch die Datenschutzfrage und parlamentarische Kontrolle sei noch nicht diskutiert worden. Zur politischen Einigung über Rechtshilfe in Strafsachen sei es ebenfalls noch nicht gekommen, weil Luxemburg gegen die Datenschutzklausel Veto eingelegt habe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0004/0004022a
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