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Mai 05/2000
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Änderungsanträge abgelehnt

(pt) Nicht durchsetzen konnte sich die CDU-Fraktion am 11. Mai im Plenum des Deutschen Bundestages mit zwei Änderungsanträgen ( 14/3296, 14/3297) zu Petitionen, in denen unter anderem die Stilllegung von Kernkraftwerken und der Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie gefordert wurde.

Die Fraktion fordert, beide Petitionen abzuschließen, da in Deutschland unter Berücksichtigung des internationalen Vergleichs hohe Sicherheitsstandards herrschten und die kerntechnische Stromproduktion zur Vermeidung von Umweltrisiken durch CO2-Emissionen beitrage. Zudem würden die Kraftwerke eine kostengünstige, krisensichere und preiswerte Stromversorgung langfristig garantieren und wettbewerbsfähige, hochproduktive Arbeitsplätze in Deutschland schaffen.

Das Plenum folgte jedoch den Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses ( 14/564, 14/1562) und überwies die Eingaben an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit "als Material" und gab sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis".

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0005/0005068d
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