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September 08/2000
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ANTRAG VORGELEGT

CDU/CSU-Fraktion fordert nachhaltige Bekämpfung von Extremismus

(in)Eine den Ursachen auf den Grund gehende Debatte zur Bekämpfung von Extremismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit darf nicht von vorn herein bestimmte Themen ausblenden. Dies erklärt die CDU/CSU in ihrem Antrag ( 14/4067).

In ihrer Initiative fordert die Union eine Präventationsarbeit bundes- und landesweiter Aktionen vor Ort zur Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Familie, zur Stärkung und Neupositionierung schulischer Erziehungsaufgaben sowie eine Stärkung der Bürgergesellschaft und Förderung ihrer Bindekräfte.

Benachteiligungen bei Familiengründung seien abzubauen, die Vereinbarkeit von Elternschaft und Beruf zu fördern. Wohnverhältnisse und Umfeld müssten familien- und kindgerechter gestaltet werden. Auch müsse erreicht werden, dass Problemkinder eher erkannt werden und rechtzeitiger Hilfe erhalten.

Nötig, so die Abgeordneten, sei auch eine Neubewertung des Einflusses der Medien und des Internet. Neben 'anlassunabhängigen' Recherchen der Polizei im Internet ("Netzpatrouille gegen Rechtsextremismus") soll unter anderem die Vermietung gewaltverherrlichender und fremdenfeindlicher Videos verboten werden.

In der Ausbildungssituation und beim Arbeitsangebot soll eine umfassende Strukturreform des Arbeitsmarktes und der Ausbildungssysteme angegangen werden - unter anderem durch verstärkte Schaffung betrieblicher Ausbildungsplätze.

Zur konsequenten Bekämpfung des kriminellen Extremismus fordert die Union eine Erweiterung und Intensivierung der Polizeiarbeit. Durch Videoüberwachung und Kooperation mit dem Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz könne die Sicherheit verbessert werden. Den Opferschutz will die CDU/CSU durch ortsnahe spezielle Anlaufstellen verbessern. Das Jugendstrafrecht müsse berücksichtigen, dass rund drei Viertel extremistischer Gewalttäter Jugendliche seien. Mit "Warn-Arrest" und Meldepflichtauflagen seien klare Signale zu setzen. Eine Verschärfung des Gesetzes sei zu prüfen: Heranwachsende sollten sich bei extremen Gewalttaten nicht auf ein niedriges Strafmaß verlassen können.

Für rassistische Straftaten, etwa bei der Herstellung und Verbereitung von Nazi-Schrifttum soll das "Weltrechtsprinzip" Anwendung finden, wonach Täter unabhängig von Tatort, oder Staatsangehörigkeit verfolgt werden können.

Ebenso müsse es im Versammlungsrecht Änderungen geben, so bereits bei der Bekundung verfassungsfeindlicher Aktivitäten. Befriedete Bezirke dürften sich nicht allein auf Einrichtungen des Bundestages oder Einrichtungen der Länder beschränken, es sei auch die Einbeziehung öffentlicher Orte von nationaler oder historischer Bedeutung prüfen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0008/0008061a
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