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Oktober 09/2000
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EXEKUTIVDIREKTOR DES SEKRETARIATS DER KLIMARAHMENKONVENTION IM UMWELTAUSSCHUSS

Kyoto-Protokoll für Ratifizierung durch Mitgliedstaaten reif machen

(um) Das Kyoto-Protokoll reif für die Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten der Klimarahmenkonvention zu machen, hat der Exekutivdirektor des Sekretariats der Klimarahmenkonvention, Michael Zammit Cutajar, gegenüber dem Umweltausschuss am 11. Oktober als oberstes Ziel für Den Haag genannt.

Michael Zammit Cutajar (links) und Christoph Matschie (SPD)
Michael Zammit Cutajar (links), Exekutivdirektor des Sekretariats der Klimarahmenkonvention, im Gespräch mit dem Vorsitzenden des Umweltausschusses, Christoph Matschie (SPD), über die Vorbereitungen zur sechsten Vertragsstaatenkonferenz in Den Haag.

Bei den Verhandlungen der sechsten Konferenz der Vertragsstaaten zur Klimarahmenkonvention in Den Haag vom 13. bis 24. November diesen Jahres sollen insbesondere die so genannten Annex-1-Staaten für die Ratifizierung des Protokolls gewonnen werden. Ihr Anteil am Ausstoß von klimarelevanten Gasen liegt besonders hoch.

Das Kyoto-Protokoll der Klimarahmenkonvention kann erst dann in Kraft treten, wenn es von insgesamt 55 Ländern in nationales Recht umgesetzt worden ist. Bislang hätten 30 Länder, darunter auch Mexiko als großer Emittent von Kohlendioxid, das Kyoto-Protokoll ratifiziert, so der Exekutivdirektor.

Verpflichtungen nicht zu 100 Prozent im Inland umsetzen

Cutajar machte deutlich, dass von dem Inkraft-Treten des Protokolls eine Signalwirkung ausgehe. Er warnte davor, auf einer hundertprozentigen Umsetzung der Klimaschutzverpflichtungen im Inland zu beharren. Dadurch könnte eine Ratifizierung des Protokolls durch Staaten, die besonders viel Kohlendioxid verursachen, gefährdet sein.

Schwierigkeiten machte Michael Zammit Cutajar bei der Festlegung der Verpflichtungen der Entwicklungsländer aus. So müssten die Entwicklungsländer bislang die Minderung ihrer Emissionen nicht quantifizieren. Gerade aber die USA hofften, dass künftig diese künftig eine "gewisse qualitative Verpflichtung" übernehmen, ohne dabei eine konkrete Obergrenze für die Senkung von Emissionen zu nennen.

Die noch offenen und für die Ratifizierung bedeutenden Fragen seien, wie viel von den nationalen Verpflichtungen zur Minderung des Kohlendioxid-Ausstoßes im Inland eingelöst werden müssten und welcher Anteil im Ausland erbracht werden könne. Nach Angaben des Exekutivdirektors ist eine Einigung bei den drei "flexiblen Instrumenten" zur Senkung der Emissionen besonders schwierig. Es handelt sich dabei um den Handel mit Emissionsrechten sowie um die so genannte "gemeinsame Umsetzung" von Verpflichtungen (Joint Implementation). Auch der "Mechanismus für eine umweltgerechtere Entwicklung" (Clean Development Mechanism), fällt unter die "flexiblen Instrumente". Darunter ist die Verringerung von Emissionen in Entwicklungsländern durch Ausweitung der Senken (etwa durch Aufforstung) oder mittels finanzieller Hilfe und Technologietransfer zwischen Industrie- und Entwicklungsländern gemeint. Unterstützen also Industrieländer Projekte zur Emissionsminderung in Entwicklungsländern, so können diese laut Kyoto-Protokoll ihrem eigenen Emissionskonto gutgeschrieben werden. Geklärt werden müsse nun, in welcher Höhe dies geschehen könne.

Der Exekutivdirektor des Sekretariats der Klimarahmenkonvention sprach den "flexiblen Instrumenten" eine ergänzende Funktion zu und setzte sich dafür ein, sie zu quantifizieren. Sie seien nur geeignet "Zeit zu kaufen", um langfristig eine Umstellung der Konsummuster und der Produktion zu erreichen.

Die Entwicklung eines organisatorischen Systems,mit dem Länder bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen zur Verringerung des Schadstoffausstoßes überwacht werden könnten, nannte Cutajar ein Fernziel. Gegenwärtig sei dies nicht denkbar.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009060
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