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Oktober 10/2000
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ANTWORT AUF F.D.P.-ANFRAGE

Aussage zum Erlös aus dem Post-Börsengang unmöglich

(fi) Über die Höhe des Erlöses aus dem Börsengang der Deutschen Post AG kann derzeit noch keine "belastbare Aussage" getroffen werden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/4237) auf eine Große Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/3423). Solche einmaligen Einnahmen könnten nicht zur Finanzierung von dauerhaft wirkenden Steuersenkungen und Ausgabeprogrammen verwendet werden, betont die Regierung.

Das Bundesfinanzministerium sei ermächtigt worden, Privatisierungseinnahmen zur Tilgung von Altschulden des Bundes zu verwenden, wenn sie nicht den Bedarf der Post-Unterstützungskassen decken müssen. Der dritte Börsengang der Deutschen Telekom AG im Juni habe eine Einnahme von rund 12,4 Milliarden DM erbracht, die in das Treuhandvermögen der Bundesanstalt für Post- und Telekommunikation geflossen sei.

Das Steuermehraufkommen von voraussichtlich 2,7 Milliarden DM diene dem teilweisen Ausgleich von Belastungen des Haushalts 2000, vor allem wegen der Finanzierung der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" und der zusätzlichen Ausgaben für das Wohngeld. In diesen Steuermehreinnahmen sei eine geringere Abführung an die EU in Höhe von 2,1 Milliarden DM enthalten. Diese beruhe vor allem auf einem Überschuss des EU-Haushalts 1999. Nicht verbrauchte EU-Eigenmittel würden in den EU-Haushalt des Folgejahres übertragen und entlasteten so die Haushalte der Mitgliedstaaten.

Der Bund stelle von 1994 bis 2002 bis zu 33 Milliarden DM bereit, um Schienennetz, technische Ausstattung und Produktivitätsniveau der früheren Deutschen Reichsbahn im Osten an den Standard in den alten Ländern anzugleichen, so die Regierung. Bis zu diesem Jahr habe der Bund jährlich rund 3,7 Milliarden DM für Altlasten bei den Investitionen veranschlagt. Von diesen Beträgen habe die Deutsche Bahn AG bis einschließlich 1999 nur rund 15,7 Milliarden DM verbauen können. Diese Zuwendungen zu den Investitionsaltlasten würden daher für 2001 und 2002 auf rund 2,1 Milliarden DM im Jahr gesenkt. Von 2003 bis 2007 werde der Bund jährlich rund 2 Milliarden DM zusätzlich zu den laufenden Baukostenzuschüssen und -darlehen von rund 4,5 Milliarden DM jährlich gewähren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0010/0010031c
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