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November 11/2000
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ANTRAG

Betrieben bei Härtefällen helfen

(as) Die Bundesregierung soll Vorschläge vorlegen, wie für kleine und mittlere Unternehmen Härtefallhilfen verbessert werden können. Dies fordert die F.D.P.-Fraktion in einem Antrag ( 14/4413).

Die Härtefallhilfen sollen von Betrieben, die durch Zahlungsverzögerung und Zahlungsausfall in ihrer Existenz gefährdet seien, in Anspruch genommen werden können. Außerdem solle das Sozialgesetzbuch so geändert werde, dass die zeitweise Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen möglich werde, wenn dadurch die Existenz eines Unternehmens gesichert werden könne.

Nach dem Willen der Liberalen soll die Regierung darlegen, wie häufig die Finanzämter und Sozialkassen angesichts ausstehender Steuerschulden Insolvenzverfahren beantragen. Zur Begründung heißt es, durch schlechte Zahlungsmoral der Kunden, schleppende Gerichtsverfahren sowie Fördermittelbetrug seien viele Handwerksbetriebe in existentielle Not geraten. Die Verkürzung von Gerichts- und Vollstreckungsverfahren könne Abhilfe schaffen. Weiter würden die Betriebe durch die Abgaben an Sozialkassen und durch Steuern belastet, die trotz ungesetzlicher Handlungen ihrer Hauptauftraggeber gezahlt werden müssten. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Verbänden und Kammern eine verbesserte Beratung der Kleinbetriebe über bestehende Rechte bei der Vertragsgestaltung anzubieten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011034a
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