Deutscher Bundestag
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November 11/2000
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Änderungen im Aktienrecht gebilligt

(re) Mit großer Mehrheit hat der Bundestag am 17. November Änderungen im Aktienrecht gebilligt. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/4051) fand auf Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ( 14/4618) in geänderter Form die Zustimmung.

Mit der Initiative soll unter anderem die Stimmrechtsausübung erleichtert werden. Das Aktienrecht soll für neue Informationstechnologien geöffnet werden, um unter anderem die Stimmrechtsausübung und die Erteilung von Vollmachten zu erleichtern. Mit der Rücknahme der Schriftform für die Stimmrechtsvollmacht im Aktiengesetz soll den Beteiligten zudem bei der Abstimmung künftig größerer Entscheidungsfreiraum eingeräumt werden.

Den Angaben zufolge soll ferner die Umschreibung von Aktien im Register, die heute durch elektronische Datenübermittlung unter Mitwirkung der Wertpapiersammelbank und der beteiligten Kreditinstitute erfolge, eindeutig und datenschutzrechtlich klar geregelt werden. Neben SPD und Bündnis 90/Die Grünen begrüßten auch CDU/CSU und F.D.P. den Gesetzentwurf als wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland.

Keine Mehrheit fanden im Parlament Änderungsanträge der F.D.P.-Fraktion ( 14/4628, 14/4629). Die Liberalen hatten einen besseren Schutz von Aktiengesellschaften vor "Berufsopponenten" verlangt, welche die Gesellschaft "erpressen wollten". Dazu hatten sie vorgeschlagen, Aktiengesellschaften die Möglichkeit zu geben, vor dem zuständigen Landgericht binnen vier Wochen nach Eingang eines entsprechenden Antrages eine Entscheidung darüber zu verlangen, ob Einträge in das Handelsregister über Beschlüsse der Hauptversammlung Bedenken entgegenständen.

Dazu hieß es von Koalitionsseite, ein solches Problem lasse sich nicht "beiläufig" regeln, sondern bedürfe sorgfältiger Beratung. Es gelte sowohl Minderheitenrechte von Aktionären zu schützen, als auch den Missbrauch solcher Rechte zu unterbinden.

Ohne Mehrheit blieb auch eine Initiative der Freien Demokraten, die als einen "Verstoß gegen die Grundsätze der Aktionärsdemokratie" bezeichneten Sonderregelungen für die Stimmrechtsausübung bei der Volkswagen Gesellschaft aufzuheben. Die parlamentarische Mehrheit vertrat dazu die Auffassung, es sei letztlich Sache von VW und seiner Anteilseigner, den Wunsch nach einer solchen Änderung an die Politik heranzutragen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011038b
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