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November 11/2000
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SPD UND BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Regionalförderung soll stärker den Frauen zugute kommen

(wi) Frauen müssen zumindest in der Höhe ihres Anteils an den Arbeitslosen an den Erfolgen der regionalen Wirtschaftspolitik in den neuen Ländern teilhaben. Dies fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Entschließungsantrag ( 14/4623) zum 29. Rahmenplan der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) für den Zeitraum 2000 bis 2003 ( 14/3250). Der Bundestag hat ihn am 16. November zusammen mit dem Rahmenplan zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Überragende Ziele der GA seien der Ausgleich von Standortnachteilen und die Stärkung des gesamtwirtschaftlichen Wachstums strukturschwacher Regionen, der Abbau regionaler Entwicklungsunterschiede, dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze und die Entlastung regionaler Arbeitsmärkte, heißt es in der Vorlage. Die Politik müsse noch stärker als bisher gleichwertige Lebensverhältnisse für Frauen herstellen.

Gerade in den neuen Ländern litten Frauen besonders unter Erwerbslosigkeit. Während Männer dort 1999 eine Arbeitslosenquote von 15,5 Prozent verzeichnet hätten, habe die der Frauen mit 19,8 Prozent deutlich darüber gelegen.

Von 1997 bis 1999 sei mit den Fördermitteln ein Investitionsvolumen in den neuen Ländern von rund 57,2 Milliarden DM angestoßen worden. Damit hätten 360.803 Dauerarbeitsplätze gesichert werden können, von denen 104.330 auf Frauen entfallen seien (28,9 Prozent). Darüber hinaus seien 111.482 Dauerarbeitsplätze geschaffen worden, darunter 36.221 für Frauen (32,5 Prozent).

Der Rahmenplan komme der Forderung, Chancengleichheit für Frauen und Männer zu verwirklichen, nicht ausreichend nach. Angesichts einer vor allem im Osten überdurchschnittlich hohen Frauenarbeitslosigkeit werde auch das Ziel des Ausgleichs von Wirtschafts- und Lebensbedingungen zwischen den Regionen nicht erreicht. Die Regionalpolitik müsse daher stärker auf die Herstellung gleicher Lebensverhältnisse für Frauen akzentuiert werden. In künftigen GA-Rahmenplänen sollten daher Arbeitsmarktdaten nach Geschlechtern getrennt ausgewiesen und Förderkonzepte so entwickelt werden, dass sie zur Überwindung der Frauenarbeitslosigkeit besser beitragen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011057a
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