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Dezember 12/2000
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AUSSENMINISTER FISCHER IM EUROPAAUSSCHUSS

Aufnahme neuer EU-Mitglieder zwischen 2003 und 1. Januar 2005

(eu) Nach Worten von Außenminister Joschka Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) wird es irgendwann zwischen dem Jahr 2003 und dem 1. Januar 2005 zur Erweiterung der Europäischen Union kommen. Fischer trat damit am 6. Dezember im Europaausschuss Presseberichten entgegen, er habe am Tag zuvor in Brüssel das Jahr 2006 als Beitrittstermin genannt. Diese Erklärung begrüßte der Vorsitzende des Europaausschusses, Friedbert Pflüger (CDU/CSU), für das gesamte Gremium.

Der Außenminister, der einen Tag vor Beginn des Gipfels der EU-Staats- und Regierungschefs im Fachausschuss Rede und Antwort stand, machte weiter deutlich, er halte es für schlecht, wenn irgendeines der so genannten Überbleibsel der Verhandlungen von Amsterdam im Jahre 1996 dieses Mal nicht vom Tisch geräumt würde. "Nizza muss entscheiden", so Fischer mit Blick auf die Probleme bei der Reform der EU-Kommission, der künftigen Stimmengewichtung im Rat und dem Übergang zu Mehrheitsentscheidungen in bestimmten Sachfragen in der EU.

Mit Blick auf eine reformierte Kommission bekräftigte der Minister, Deutschland befürworte eine kleine, arbeitsfähige Kommission mit einem Rotationsmodell, so dass alle EU-Mitgliedstaaten zum Zuge kämen. Gegen dieses Modell gebe es aber Widerstand, vor allem aus den kleineren Mitgliedstaaten. Auch die künftige Stimmengewichtung sei innerhalb der EU umstritten.

Hierbei handele es sich keinesfalls um ein speziell deutsch-französisches Problem. Die "Elemente der Einigung" lägen aber auf dem Tisch, zeigte sich Fischer zuversichtlich. Er hob im Übrigen hervor, die bereits erfolgte Einigung auf eine verstärkte Zusammenarbeit werde für die erweiterte Union "von entscheidender Bedeutung" sein.

"Taktische Fehlleistung"

Die CDU/CSU zeigte sich hingegen überzeugt, die Voraussetzungen für einen wirklichen Erfolg des Gipfels von Nizza seien "ziemlich düster". Schlimmstenfalls würden nicht einmal die Überbleibsel von Amsterdam erledigt. Wie auch die F.D.P. kritisierte die Union im Übrigen, es sei eine "taktische Fehlleistung" von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) gewesen, das Problem der künftigen Stimmengewichtung in der EU öffentlich zu thematisieren.

Diese Auffassung wies Fischer zurück. Die Diskussion über dieses Thema habe schon lange vorher begonnen, so dass die Schlussfolgerung der CDU/CSU nicht stichhaltig sei. Bündnis 90/Die Grünen unterstrichen, man sei Stunden vor Beginn des Gipfels von Nizza der Lösung einiger gewichtiger Probleme sicher näher, als man es noch in Amsterdam vor vier Jahren gewesen sei.

Die Koalitionsfraktionen hatten in einer Plenardebatte am 28. November anlässlich des EU-Gipfels in einem Entschließungsantrag ( 14/4733) bereits deutlich gemacht, die Staats- und Regierungschefs müssten sich in Frankreich auch über den mittelfristigen Reformbedarf der Europäischen Verträge politisch verbindlich verständigen.

Vertragsrevision 2004

Schwerpunkt dieser Vertragsrevision, die am besten im Jahr 2004 stattfinden sollte, müssten die konstitutionellen Grundlagen der EU sein. Dabei gehe es unter anderem um die Arbeitsteilung zwischen der europäischen Ebene und den Mitgliedstaaten, um die Gewaltenteilung zwischen Rat, Kommission und Europäischem Parlament sowie um die Vereinfachung und Neuordnung der Verträge.

Auch die CDU/CSU betonte in einem zu der Debatte vorgelegten Antrag ( 14/4732), der Gipfel von Nizza müsste die Weichen für eine weitergehende Reform der EU stellen. Erstrebenswert sei ein Verfassungsvertrag der Mitgliedstaaten. Dieser sollte nicht zuletzt eine präzise Kompetenzabgrenzung zwischen europäischer und nationaler Ebene enthalten. Die Arbeiten an diesem Verfassungsvertrag müssten direkt nach Abschluss der Regierungskonferenz beginnen. Auch die PDS forderte in einem Entschließungsantrag ( 14/4666) eine "klare Zeitperspektive" für eine neue Regierungskonferenz. Die kleinste Oppositionsfraktion sprach sich in einem weiteren Antrag ( 14/4653) außerdem dafür aus, die Bundesregierung solle sich allen Plänen eines militärischen Engagements der EU "in und um Europa" widersetzen.

In einem weiteren Beschluss plädierte der Bundestag auf Empfehlung des Europaausschusses ( 14/4584) dafür, die Charta der Grundrechte in der EU sobald wie möglich in die europäischen Verträge aufzunehmen. Die Koalitionsfraktionen hatten dazu einen Entschließungsantrag ( 14/4269) formuliert. Initiativen der CDU/CSU ( 14/4246) sowie der F.D.P. ( 14/4253) lehnte das Parlament ab. Ein Antrag der PDS ( 14/4654) zur Grundrechte-Charta wurde an den Europaausschuss überwiesen.

Mit überwältigender Mehrheit wiesen die Abgeordneten ferner eine weitere Initiative der PDS ( 14/4720) zurück. Diese hatte zum Ziel, die in der Grundrechte-Charta benutzten Begriffe "Mensch" und "Person" identisch zu verwenden.

Die Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen setzte am 28. November im Bundestag des Weiteren durch, die in zwei Entschließungsanträgen der Koalitionsfraktionen ( 14/3514, 14/3099) vertretene Position zu unterstützen. Diese hatten sich in den Initiativen zum einen dafür eingesetzt, die EU müsse ihr Versprechen einhalten, ab 2003 für die Aufnahme neuer Mitglieder bereit zu sein, zum anderen hatten sie das Ziel des Sonderrates von Lissabon Ende März dieses Jahres begrüßt, die EU zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln. Der Europaausschuss hatte dazu Beschlussempfehlungen ( 14/4457, 14/3903) vorgelegt.

Österreich-Politik gebilligt

Keine Mehrheit fanden hingegen Anträge der CDU/CSU ( 14/3377, 14/3101, 14/2233) sowie der F.D.P. ( 14/3522, 14/3187). Darin war unter anderem die Position der Bundesregierung in der Auseinandersetzung von 14 EU-Mitgliedstaaten mit Österreich kritisiert worden. Auch dazu lagen Beschlussempfehlungen des Europaausschusses ( 14/4323, 14/3472) vor.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012049
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