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15. Wahlperiode
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Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Aufgabenschwerpunkte in der 15. Wahlperiode

Der größte Teil der Beratungsarbeit im Ausschuss wird bestimmt von Gesetzesvorlagen aus der Querschnittsaufgabe Verbraucherschutz sowie den Themenbereichen Ernährung, Landwirtschaft, Fisch- und Forstwirtschaft sowie Küstenschutz. Zu vielen Themen, etwa der Ressorts für Umwelt, Gesundheit, Wirtschaft und Europapolitik, ist der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft mitberatend.

Neben der Gesetzgebungsarbeit geht es um die Kontrolle der Regierung. Zu diesem Zweck fordert der Ausschuss regelmäßig Berichte an und diskutiert sie. In der letzten Zeit gehören dazu insbesondere: der Ernährungs- und Agrarbericht, die Berichte  über die Agrar-, Fischerei und Verbraucherräte Europas, der Wald- und Waldzustandsbericht, der Tierschutzbericht, der Bericht zur Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes; künftig kommt der jährlich vorzulegende Fortschrittsbericht Verbraucherschutz dazu.

Derzeit berät der Ausschuss eine Fülle von wichtigen Fragen, die von der Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland bis hin zu den Rechten der Fahrgäste bei Bussen und Bahnen reichen.

Die Verhandlungen der Welthandelsorganisation um die zukünftige Gestalt der Welthandelsordnung sind zu verfolgen und auf ihre Konsequenzen für Produzenten, Vermarkter und Verbraucher in Deutschland abzuklopfen.

Die Weiterentwicklung der vorsorgenden Verbraucherpolitik betrifft sowohl den gesundheitlichen wie den wirtschaftlichen Verbraucherschutz. Die Schwerpunkte im gesundheitlichen Verbraucherschutz drehen sich um die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit. Die Hauptaufgaben im wirtschaftlichen Verbraucherschutz sehen diesen Schutz vor allem in Bezug zur Informations- und Dienstleistungsgesellschaft. Als Ziel zeichnet sich ab, Verbraucher vor Fehlinformationen zu schützen und ihnen möglicherweise auch Schadenersatzansprüche einzuräumen. Daneben soll ein höheres Verbraucherschutzniveau erreicht und zugleich ein wichtiger Standortvorteil für die deutsche Wirtschaft ausgebaut werden.

Die Probleme der Lebensmittelüberwachung und -kontrolle sind nach Auffassung des Ausschusses nur im Zusammenwirken des Bundes und der Länder zu lösen. Immer wieder neue Lebensmittelskandale führen den Ausschussmitgliedern vor Augen, dass dringend durchgängige Strukturen gefunden werden müssen, die eine stärkere Verankerung des Verbraucherschutzgedankens von den Zuständigkeiten der Kommunen über die Tätigkeit der Bundesländer bis hin zur Bundesebene ermöglichen. In der so genannten grünen Gentechnik (grün – auf die Landwirtschaft bezogen, im Gegensatz zu der roten, auf die Medizin gerichteten Gentechnik) wird es um die Wahlfreiheit der Verbraucher gehen, die in der Lage sein sollen, sich auf eine Kennzeichnungspflicht zu verlassen und auf Regeln zur Rückverfolgbarkeit der Produkte zurückgreifen zu können.

Unter der Überschrift Entwicklung der ländlichen Räume geht es im Ausschuss um die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, die Pflege der Kulturlandschaft sowie die Weiterentwicklung einer nachhaltigen und umweltverträglichen Landwirtschaft.

Nicht zuletzt will sich der Ausschuss um die Welternährungslage kümmern, die Tierhaltungsbedingungen reformieren und die Rahmenbedingungen für umwelt- und tierschutz- sowie verbraucherorientierte Qualitätsproduktionen unterstützen.

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv15/a10/aufgaben
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