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229/2005
Stand: 22.11.2005
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Bundestag will 22 ständige Ausschüsse einsetzen

Bundestagsnachrichten/Anträge

Berlin: (hib/VOM) Alle fünf Fraktionen im Bundestag schlagen in einem gemeinsamen Antrag ( 16/76) vor, in der neuen Wahlperiode 22 ständige Ausschüsse einzusetzen. Größter Ausschuss soll der Haushaltsausschuss mit 41 Mitgliedern (bisher 44 Mitglieder) sein. Es folgen mit jeweils 36 Mitgliedern der Auswärtige Ausschuss (bisher 37), der Innenausschuss (bisher 37), der Finanzausschuss (bisher 35), der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (bisher Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit mit 42 Mitgliedern), der neu zu bildende Ausschuss für Arbeit und Soziales und der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (bisher Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen mit 40 Mitgliedern). 33 Abgeordnete - wie bisher auch - sollen dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union angehören. Jeweils 31 Mitglieder zählen der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (bisher Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft mit 30 Mitgliedern), der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (bisher 30), der Ausschuss für Gesundheit (bisher Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung mit 40 Mitgliedern), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (bisher 33) und der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (bisher ebenfalls 33). Der Verteidigungsausschuss soll mit 30 Abgeordneten (wie bisher) besetzt werden. 27 Mitglieder sollen dem Rechtsausschuss angehören (bisher 33). Unverändert bleibt die Zahl der Mitglieder des Petitionsausschusses mit 25. Zu den kleineren Gremien zählen der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit 22 Mitgliedern (bisher 23), der Ausschuss für Kultur und Medien mit 20 Mitgliedern (bisher 17) und der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe mit 16 Mitgliedern (bisher 17). Jeweils 13 Abgeordnete (bisher jeweils 15) gehören dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, dem Sportausschuss sowie dem Ausschuss für Tourismus an. Die Fraktionen wollen zudem festlegen, dass das Zutrittsrecht zum Auswärtigen Ausschuss, zum Verteidigungsausschuss sowie zum Innenausschuss in Angelegenheiten der inneren Sicherheit auf die ordentlichen Mitgliedern und deren namentlich benannte Stellvertreter beschränkt bleibt. In einem weiteren Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und Bündnis 90/Die Grünen ( 16/75) geht es um die Bestimmung des Verfahrens für die Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen. Danach soll die Zahl der auf die Fraktionen entfallenen Sitze im Ältestenrat und in den Ausschüssen des Bundestages sowie die Regelung der Vorsitze in den Ausschüssen nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren) berechnet werden, soweit nicht Abweichendes vereinbart wird. Das Gleiche soll für die Besetzung von anderen Gremien gelten, sofern keine andere gesetzliche Bestimmung vorgesehen ist. Sollte dieses Verfahren nicht dazu führen, dass es die parlamentarische Mehrheit wiedergibt, soll für die Berechnung das Verfahren nach d'Hondt angewendet werden. Beide Anträge stehen in der heutigen Sitzung des Bundestages zur Abstimmung.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_229/01
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